Die Erstausstellung einer Burgenländischen Landesjagdkarte erfolgt durch eine Bezirksverwaltungsbehörde im Burgenland. Es ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bereich der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat. Hat der Antragsteller den Hauptwohnsitz außerhalb des Burgenlandes, so kann die Jagdkarte bei jeder beliebigen Bezirksverwaltungsbehörde im Burgenland beantragt werden.
Voraussetzung für das Erlangen einer burgenländischen Jagdkarte istBei EU- oder EWR-Ausländern kann der Nachweis der jaglichen Eignung auch durch Vorlage eines Nachweise (in beglaubigter Übersetzung) erbracht werden, der zur Jagdausübung in seinem Wohnsitzstaat berechtigt. Der Nachweis gilt auch erbracht, wenn sie in den letzten 20 Jahren wenigstens einmal im Besitze einer gültigen Jagdkarte eines anderen Staates waren, in dem vor Ausstellung der ersten Jagdkarte die erfolgreiche Ablegung einer gleichartigen jagdlichen Eignungsprüfung vorgeschrieben ist.
(3) Die Jagdhaftpflichtversicherung wird durch Bezahlung des Beitrages an den Burgenländischen Landesjagdverband (Verbandsbeitrag) nachgewiesen.