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Ausstellung von Jagdgastkarten im Burgenland

Die Jagdgastkarten werden über Antragstellung des Jagdausübungsberechtigten (das sind Eigenjagdberechtigte, Jagdgesellschafter bzw. Zustellungsbevollmächtigte) vom Burgenländischen Landesjagdverband ausgefolgt. Jagdschutzorgane, Abschussnehmer oder Jagdgäste können keine Jagdgastkarten beantragen, auch nicht im Auftrag des Jagdausübungsberechtigten!

Der Jagdausübungsberechtigte kann diese Jagdgastkarten während der laufenden Jagdperiode (das ist bis zum 31. Jänner 2015) an Jagdgäste, die eine Jagdkarte eines anderen Bundeslandes besitzen, ausgeben; weiters auch an Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates, die ihren Hauptwohnsitz ausschließlich im Ausland haben, wenn sie im Besitze einer gültigen Jagdkarte eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates sind.

Die Antragstellung kann mittels Antragsformular in der Verbandskanzlei in 7000 Eisenstadt, Bahnstraße 43/2/8, oder per Post, Fax oder E-Mail (Fax: 02682/66878-15 DW, E-Mail: info@bljv.at) erfolgen. Die dazu erforderlichen Formulare liegen in der Verbandskanzlei auf bzw. können hier heruntergeladen werden.

Download Antragsformular zur Ausstellunge einer Jagdgastkarte

Die Jagdgastkarte hat entweder eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Ausstellung durch den Jagdausübungsberechtigten oder eine Gültigkeitsdauer von einem Monat, gerechnet vom Tag der Ausfolgung an den Jagdgast, und gilt für das gesamte Burgenland.

Die Jagdgastkarten können gegen Barzahlung im Verbandsbüro abgeholt werden oder werden mit der Post per Nachnahme zugestellt.

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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