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„Woche der Jagd“ Nachmittagsveranstaltung „Hunde – Freunde, Helfer, Wegbegleiter“
am Sonntag, 3. Oktober 2010, ab 14:00 Uhr in der „Werkstatt Natur“ in Marz ...mehr

Ausstellung von Jagdgastkarten im Burgenland

Antragsformular zur Ausstellung einer Jagdgastkarte für das Jagdjahr 2010

Die Jagdgastkarten werden seit der Neufassung des Burgenländischen Jagdgesetzes 2004 über Antragstellung des Jagdausübungsberechtigten (das sind Eigenjagdberechtigte, Jagdgesellschafter bzw. Zustellungsbevollmächtigte, nicht jedoch Jagdschutzorgane, Abschussnehmer oder Jagdgäste) vom Burgenländischen Landesjagdverband ausgefolgt.

Vom Jagdausübungsberechtigten können diese Jagdgastkarten an Jagdgäste, die eine Jagdkarte eines anderen Bundeslandes besitzen, ausgegeben werden; weiters auch an Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates, die ihren Hauptwohnsitz ausschließlich im Ausland haben, wenn sie im Besitze einer gültigen Jagdkarte eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates sind.

Die Jagdgastkarte hat entweder eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Ausstellung durch den Jagdausübungsberechtigten oder eine Gültigkeitsdauer von einem Monat, gerechnet vom Tag der Ausfolgung an den Jagdgast, und gilt für das gesamte Burgenland.

Der Jagdausübungsberechtigte kann Jagdgastkarten in beliebiger Anzahl lösen, er kann aber von den Karten nur während der laufenden Jagdperiode Gebrauch machen.

Jagdgastkarten können in der Verbandskanzlei in 7000 Eisenstadt, Bahnstraße 43/2/8 (Tel.: 02682/66878-13 DW; Fax: 02682/66878-15 DW) mittels Antragsformular beantragt werden. Diese Formulare liegen im Verband auf bzw. können von der Homepage des Burgenländischen Landesjagdverbandes www.bljv.at/download.htm heruntergeladen, ausgefüllt, ausgedruckt werden.
Eine Übermittlung per E-Mail ist aufgrund der Unterschriftsleistung derzeit noch nicht möglich.

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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