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Verlängerung der burgenländischen Jagdkarte

Die Verlängerung der burgenländischen Jagdkarte erfolgt über den Burgenländischen Landesjagdverband durch Einzahlung des Beitrages, welcher sich aus der Jagdkartenabgabe und dem Verbandsbeitrag zusammensetzt.

Gemäß § 71 Abs 2 und 3 Bgld. Jagdgesetz 2004 ist die Jagdkartenabgabe vom Burgenländischen Landesjagdverband einzuheben und dem Land abzuführen.

Der Verbandsbeitrag wird zur Begleichung der Prämien für das Versicherungspaket der Verbandsmitglieder (Jagdhaftpflichtversicherung, Jagdunfallversicherung, Jagdwaffendiebstahlversicherung, Haftpflichtversicherung der „kundige Personen“ - "Schulung kundiger Personen (gemäß § 27 (3) LMSVG" - etc.) verwendet, weiters zur Abdeckung der Kosten für Arbeiten des Verbandes, wie Öffentlichkeitsarbeit und Herausgabe des Informationsblattes und für Förderungen der Jagdwirtschaft, Jagdlichen Forschung, Aus- und Fortbildung, des Jagdhundewesens, Schießwesens sowie zur Abdeckung der Verwaltungskosten (Personalkosten, Telefonkosten, Porto, etc.).

Die gültige Jagdkarte

  • ersetzt für Jäger den Waffenpass, um Jagdwaffen der Kategorie C (Schusswaffen mit gezogenem Lauf, die nicht Kategorie A oder B sind) sowie der Kategorie D (sonstige Schusswaffen; z.B. Flinten, die nicht Kategorie A, B oder C sind) führen zu dürfen; Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur mit gültigem Waffenpass, nicht aber mit der Jagdkarte geführt werden.
  • ersetzt bei Waffenpassinhabern den Waffenführerschein, der die theoretische und praktische Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen nachweist und bei einer Überprüfung durch die Behörde vorgelegt werden muss.
  • Außerdem erübrigt sich das psychologische Gutachten (Psycho-Test) bei Beantragung einer waffenrechtlichen Urkunde sowie die verzögerte Ausfolgung von meldepflichtigen und sonstigen Schusswaffen beim Kauf (Abkühlphase).

Die Gültigkeit der burgenländischen Jagdkarte erlischt, wenn im darauffolgenden Jahr die Jagdkarte nicht verlängert wird, d.h. wenn keine Einzahlung des Jahresbeitrages (Jagdkartenabgabe und Verbandsbeitrag) erfolgt.
Um in diesem Fall wieder in den Besitz einer gültigen Jagdkarte zu kommen, muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Neuausstellung der Jagdkarte mit allen dazu erforderlichen Unterlagen und Abgaben beantragt werden!

Damit die Einzahlung der Verlängerung der Jagdkarte eindeutig nachzuweisen ist, empfehlen wir eine Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut. Ein Vermerk seitens der Bank am Zahlschein, wie z.B. "übernommen" oder "eingelangt" (bei Selbststempel und Einwurf im Foyer der Bank) ist kein eindeutiger Nachweis einer Zahlung.

Bei einer Banküberweisung sollte geprüft werden, ob der Betrag vom Konto auch abgebucht wurde. Wenn nämlich der Betrag auf dem Konto des Landesjagdverbandes nicht einlangt, ist die Jagdkarte nicht gültig
Gleiches gilt für Überweisung mit Telebanking oder Netbanking.

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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