Tage der Jagdruhe
Resolution der Vollversammlung des Burgenländischen Landesjagdverbandes am 16. November 1997
Gemäß § 134 Burgenländisches Jagdgesetz 1988 hat der Landesjagdverband das jagdliche Brauchtum zu pflegen.
Das jagdliche Brauchtum ist ein wesentlicher Teil der weidgerechten Jagdausübung.
Die Bräuche finden nicht nur in der Kleidung und Sprache, sondern im besonderen
im Handeln des Jägers ihren Ausdruck; dazu zählt somit auch die Einhaltung
der „Tage der Jagdruhe“!
Mehr als abträglich sind dem Ansehen der Jägerschaft Vorfalle, daß an diesen Tagen, an denen es verpönt ist zu jagen, eifrig gejagt wird.
Als „Tage der Jagdruhe im Burgenland“ gelten:
Karfreitag
Ostersonntag
Pfingstsonntag
Allerheiligen
Allerseelen
Heiliger Abend
Christtag
Die Nichteinhaltung dieser Resolution stellt eine gröbliche Verletzung des Ansehens der Jägerschaft dar und wird vom Ehrenrat des Burgenländischen Landesjagdverbandes geahndet.