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„Woche der Jagd“ Nachmittagsveranstaltung „Hunde – Freunde, Helfer, Wegbegleiter“
am Sonntag, 3. Oktober 2010, ab 14:00 Uhr in der „Werkstatt Natur“ in Marz ...mehr
Recht und Gesetze

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. August 2007, Burgenländische Stare-Vertreibungs-Verordnung
als PDF-Dokument downloaden (Dateigröße 38 KB)

Gesetzliche Bestimmungen bei der Neuverpachtung der Jagdgebiete
Rechtliche Grundlagen: Bgld. Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 11/2005 (JG)
als PDF-Dokument downloaden (Dateigröße ca. 42KB)

Mustervertrag zur Gründung einer Jagdgesellschaft gemäß § 36 Bgld. Jagdgesetz 2004

Faustfeuerwaffen in Jägerhand
Faustfeuerwaffen zählen nicht zu den klassischen Jagdwaffen, ihre
Verwendung zum Jagen, das ist zum Erlegen von Wildstücken, ist sogar
ausdrücklich verboten. Artikel von wHR Dr. Franz Kögler. ...mehr

Waffengesetz-Novelle 2010 - Stand nach dem Nationalrat
Die Waffengesetz-Novelle 2010 wird die Novelle der EU-Waffen-Richt -
linie umsetzen, die im Juli 2008 in Kraft trat. Hier die Eckpunkte ....mehr

22.7.2010
Weiterhin „Munitionstransport im Flugzeug als aufgegebenes Gepäck“ möglich! ...mehr

Neue Tiermaterialienverordnung
Seit Jänner 2009 ist eine neue Tiermaterialienverordnung in Kraft. Sie bildet die gesetzliche Grundlage für Aufbrüche, Luder - plätze und das Vergraben toter Heimtiere. ... mehr (Artikel von Bezirksjägermeister-Stv. Dr. Charlotte KLEMENT)

EU-Waffenrichtlinie
Am 8. Juli 2008 – wurde im Amtsblatt der EU die neue Richtlinie 2008/51/EG veröffentlicht. Lesen Sie hier über die wesentlichen Neuerungen, Feuerwaffenregister, Voraussetzungen für Besitz und Erwerb ...mehr (Artikel von Generalsekretär Dr. Peter Lebersorger Zentralstelle Österr. Landesjagdverbände)

Regeln für Jagdherren und Jagdleiter
zur Veranstaltung von Gesellschaftsjagden
...mehr

Regeln für Weidmänner für Gesellschaftsjagden ...mehr

Resolutionen - beschlossen von den Landesjägermeistern bei der Frühjahrsdelegiertenkonferenz am 11. April 2008:
Die Arbeit mit dem Jagdhund, sohin auch die Ausbildung des Jagdhundes, in einem Jagdgebiet auf einer Fläche wo die Jagd nicht ruht, mit gültiger Jagdkarte, stellt zweifelsfrei eine „Ausübung der Jagd“ dar. Diese Jagdausübung wird durch das jeweilige Landesjagdgesetz geregelt.

Bei der Jagd in Flachwassergebieten wird empfohlen, in Hinkunft nicht-bleihältige Schrotmunition zu verwenden.

Rechtliches über Jagdeinrichtungen
Was sind Jagdeinrichtungen? Für die Hege des Wildes, seine Beobachtung, für die Jagdausübung im engeren Sinn und für die Revierüberwachung (Jagdschutz) sind in der Regel besondere Jagdeinrichtungen erforderlich. ...mehr (PDF)
Artikel von wHR Dr. Franz KÖGLER

Jagdstörungen durch jagdfremde Personen
Wie in den Medien berichtet, kam es bei einer Treibjagd wieder einmal zu einer Konfrontation zwischen Jagdgegnern und Jägern. Oberstes Gebot für den Jäger ist und bleibt, dass in dieser Situation besonnen reagiert wird, damit Jagdstörungen ohne Tumulte, Handgreiflichkeiten oder Gefährdungen ablaufen! Aus aktuellem Anlass und zur Information eine von Sicherheitsdirektor Mag. Erhard Aminger (Sicherheitsdirektion Burgenland) modifizierte bzw. angepasste Übersicht über die Rechtslage im Burgenland sowie die Vorgangsweise bei Jagdstörungen. ...mehr

Verwendung von Lichtquellen im Jagdbetrieb
- von wHR Dr. Franz KÖGLER
Was sieht das Jagdgesetz bezüglich der Lichtquellen bei der Jagd vor? ... mehr

Welche Gebühren sind bei der Jagdpachtung zu beachten?
Das Jagdwesen ist mit dem Jagdgesetz 2004, LGBl 11/2004 neu geordnet worden. Neben den vielen Änderungen ist für die Jagdpachtung nunmehr von Bedeutung, dass der Personenkreis im Jagdgesetz erweitert wurde. So können nunmehr neben Einzelpersonen (§ 35) und Personengesellschaften (§ 36) auch juristische Personen (§ 36 Abs. 12) unter bestimmten Voraussetzungen Pächter einer Genossenschaftsjagd werden. ...mehr (PDF Größe: 521 kb)

Download: https://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl/_start.htm?FNR=Geb1
- Geb 1 Erklärung über die Selbstberechnung der Gebühren

Jagdeinrichtungen von wHR Mag. Dr. Stefan HORVATH
§ 95 Bgld. Jagdgesetz 2004 bestimmt nämlich, dass die Errichtung von Jagdeinrichtungen nur mit Zustimmung des Grundeigentümers gestattet ist. Das hat zur Konsequenz, dass der Jagdausübungsberechtigte sich vor Errichtung einer Jagdeinrichtung mit dem Grundeigentümer in Verbindung zu setzen und dessen Zustimmung zur Errichtung der Jagdeinrichtung zu erwirken hat. Wird die Zustimmung vom Grundeigentümer erteilt, steht aus eigentumsrechtlicher Sicht einer Errichtung der beabsichtigten Anlage nichts mehr im Wege. ...mehr

Direktvermarktung von Wildbret von Dr. Werner SCHIFFNER
aus gewerbe- und lebensmittelrechtlicher Sicht... mehr

Resolution - Tage der Jagdruhe im Burgenland
als PDF-Dokument downloaden (Dateigröße 51KB)

Resolution - Raubzeug
als PDF-Dokument downloaden (Dateigröße 61KB)

Verfassungsgerichtshof (VfGH)
schafft neue Rechtslage für Jagdpächter, die schon Pensionsbezieher sind. ...mehr

Resolution der Landesjägermeisterkonferenz vom 24. Oktober 2005 - Thema: Geflügelpest und Wildtiere...mehr

Geflügelpest-Risikogebietsverordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat am 9.3.2006 - nach Gesprächen mit der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände die "Geflügelpest-Risikogebietsverordnung" mit dem BGBl. II Nr. 103/2006 abgeändert. Die Gebietskulisse dieser Verordnung ist zwar nach wie vor das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich ("Risikogebiet"), jedoch ist ab 10.3.2006 die Bejagung des Federwildes (ausgenommen Wasserwild) wieder möglich und zulässig - es sei denn, ein Schutzgebiet oder Überwachungsgebiet würde die Jagd auf sämtliche Wildvögel untersagen! ...mehr

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