Ringbuchmappe „Jagdrecht Burgenland“ im A4-Format
(Sammlung aller für die Jagd im Burgenland maßgeblichen Rechtsnormen)
zum Preis von € 50,-- ab Juli 2009 erhältlich.
Burgenländisches
Jagdgesetz 2004, LGBl. 11/2005 vom 10. November 2004
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Burgenländische
Jagdverordnung 2005, LGBl. 23/2005 vom 21. Feber 2005
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Änderung
der burgenländischen Jagdverordnung 2005, LGBl. 2-3/2006 vom 17. Jänner
2006
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Änderung
der burgenländischen Jagdverordnung 2005, LGBl. 62-64/ 2006 vom 20.
Dezember 2006
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Änderung der
burgenländischen Jagdverordnung 2005, LGBl. 7/2007 vom 30. Jänner 2007
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Ausührungen
zu den Änderungen ....mehr
Änderung
des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBI.37/2008
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Verordnung
der Burgenländischen Landesregierung vom 10. August 2007, Burgenländische
Stare-Vertreibungs-Verordnung
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Gesetzliche
Bestimmungen bei der Neuverpachtung der Jagdgebiete
Rechtliche Grundlagen: Bgld. Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 11/2005 (JG)
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Mustervertrag zur Gründung einer Jagdgesellschaft gemäß § 36 Bgld. Jagdgesetz 2004
17.09.2009
Neue
Tiermaterialienverordnung
Seit Jänner 2009 ist eine neue Tiermaterialienverordnung in Kraft. Sie
bildet die gesetzliche Grundlage für Aufbrüche, Luder - plätze und das
Vergraben toter Heimtiere. ...
mehr (Artikel von Bezirksjägermeister-Stv.
Dr. Charlotte KLEMENT)
14.10.2008
EU-Waffenrichtlinie
Am 8. Juli 2008 – wurde im Amtsblatt der EU die neue Richtlinie 2008/51/EG
veröffentlicht. Lesen Sie hier über die wesentlichen Neuerungen, Feuerwaffenregister,
Voraussetzungen für Besitz und Erwerb
...mehr (Artikel von Generalsekretär Dr. Peter
Lebersorger Zentralstelle Österr. Landesjagdverbände)
14.10.2008
Regeln
für Jagdherren und Jagdleiter
zur Veranstaltung von Gesellschaftsjagden ...mehr
Regeln
für Weidmänner für Gesellschaftsjagden
...mehr
12.08.2008
Resolutionen - beschlossen von den Landesjägermeistern
bei der Frühjahrsdelegiertenkonferenz am 11. April 2008:
Die Arbeit mit dem Jagdhund, sohin auch die Ausbildung des Jagdhundes,
in einem Jagdgebiet auf einer Fläche wo die Jagd nicht ruht, mit gültiger
Jagdkarte, stellt zweifelsfrei eine „Ausübung der Jagd“ dar. Diese Jagdausübung
wird durch das jeweilige Landesjagdgesetz geregelt.
Bei der Jagd in Flachwassergebieten wird empfohlen, in Hinkunft nicht-bleihältige Schrotmunition zu verwenden.
17.03.2008
Rechtliches
über Jagdeinrichtungen
Was sind Jagdeinrichtungen? Für die Hege des Wildes, seine Beobachtung,
für die Jagdausübung im engeren Sinn und für die Revierüberwachung (Jagdschutz)
sind in der Regel besondere Jagdeinrichtungen erforderlich.
...mehr (PDF)
Artikel von wHR Dr. Franz KÖGLER
07.12.2007
Jagdstörungen
durch jagdfremde Personen
Wie in den Medien berichtet, kam es bei einer Treibjagd wieder einmal
zu einer Konfrontation zwischen Jagdgegnern und Jägern. Oberstes Gebot
für den Jäger ist und bleibt, dass in dieser Situation besonnen reagiert
wird, damit Jagdstörungen ohne Tumulte, Handgreiflichkeiten oder Gefährdungen
ablaufen! Aus aktuellem Anlass und zur Information eine von Sicherheitsdirektor
Mag. Erhard Aminger (Sicherheitsdirektion Burgenland) modifizierte bzw.
angepasste Übersicht über die Rechtslage im Burgenland sowie die Vorgangsweise
bei Jagdstörungen. ...mehr
Verwendung
von Lichtquellen im Jagdbetrieb
- von wHR Dr. Franz KÖGLER
Was sieht das Jagdgesetz bezüglich der Lichtquellen bei der
Jagd vor?
... mehr
Welche
Gebühren sind bei der Jagdpachtung zu beachten?
Das Jagdwesen ist mit dem Jagdgesetz 2004, LGBl 11/2004 neu geordnet worden.
Neben den vielen Änderungen ist für die Jagdpachtung nunmehr von Bedeutung,
dass der Personenkreis im Jagdgesetz erweitert wurde. So können nunmehr
neben Einzelpersonen (§ 35) und Personengesellschaften (§ 36) auch juristische
Personen (§ 36 Abs. 12) unter bestimmten Voraussetzungen Pächter einer
Genossenschaftsjagd werden.
...mehr (PDF Größe: 521 kb)
Download:
https://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl/_start.htm?FNR=Geb1
- Geb 1 Erklärung über die Selbstberechnung der Gebühren
Jagdeinrichtungen
von wHR Mag. Dr. Stefan HORVATH
§ 95 Bgld. Jagdgesetz 2004 bestimmt nämlich, dass die Errichtung von Jagdeinrichtungen
nur mit Zustimmung des Grundeigentümers gestattet ist. Das hat zur Konsequenz,
dass der Jagdausübungsberechtigte sich vor Errichtung einer Jagdeinrichtung
mit dem Grundeigentümer in Verbindung zu setzen und dessen Zustimmung
zur Errichtung der Jagdeinrichtung zu erwirken hat. Wird die Zustimmung
vom Grundeigentümer erteilt, steht aus eigentumsrechtlicher Sicht einer
Errichtung der beabsichtigten Anlage nichts mehr im Wege. ...mehr
Direktvermarktung
von Wildbret
von Dr. Werner SCHIFFNER
aus gewerbe- und lebensmittelrechtlicher Sicht... mehr
Resolution
- Tage der Jagdruhe im Burgenland
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Resolution
- Raubzeug
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Geflügelpest-Risikogebietsverordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat am 9.3.2006 - nach
Gesprächen mit der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände die
"Geflügelpest-Risikogebietsverordnung" mit dem BGBl. II Nr. 103/2006 abgeändert.
Die Gebietskulisse dieser Verordnung ist zwar nach wie vor das gesamte
Bundesgebiet der Republik Österreich ("Risikogebiet"), jedoch ist ab
10.3.2006 die Bejagung des Federwildes (ausgenommen Wasserwild) wieder
möglich und zulässig - es sei denn, ein Schutzgebiet oder Überwachungsgebiet
würde die Jagd auf sämtliche Wildvögel untersagen! ...mehr