Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen
und Frettchen im Reiseverkehr Amt der Burgenländischen Landesregierung, Hauptreferat
Veterinärwesen
Geltungsbereich
Mitgliedsstaaten der EG sowie des EWR.
Ab 3. Juli 2004 kann für Hunde, Katzen und Frettchen, die im
Reiseverkehr zwischen Mitgliedsstaaten der EU mitgenommen werden,
ein Heimtierausweis (pet pass) bei den freiberuflich tätigen
Tierärzten ausgestellt werden.
Für jedes Tier muss ein Ausweis mitgeführt werden, aus
dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden
Tieres (oder eine Auffrischungsimpfung) mit einem inaktivierten
Impfstoff vorgenommen wurde.
Kosten des Heimtierausweises
Der Abgabepreis für den Ausweis wurde mit EUR 15,-- (inkl.
MWSt.) festgesetzt.
Kennzeichnung
Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung
oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
Übergangsbestimmungen vom 3.7. bis 1.10.2004
Die oben genannten Bedingungen zum Heimtierpass und zur Kennzeichnung
sind seit 3. 7.2004 verpflichtend.
Abweichend davon können Hunde, Katzen und Frettchen unter folgenden
Bedingungen im Privatreiseverkehr in der EU verbracht werden:
" Verwendung des internationalen Impfpasses mit einer vor dem
1.10.2004 durchgeführten gültigen Tollwutimpfung oder
" Anwendung der bisher gültigen einzelstaatlichen Vorschriften.
Mitgliedsstaaten mit zusätzlichen Anforderungen
Bis zumindest Juli 2009 dürfen Irland, Schweden und das Vereinigte
Königreich bei der Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen
zusätzliche Anforderungen verlangen.