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      • Hunde im Reiseverkehr
Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr
Amt der Burgenländischen Landesregierung, Hauptreferat Veterinärwesen

Geltungsbereich
Mitgliedsstaaten der EG sowie des EWR.
Ab 3. Juli 2004 kann für Hunde, Katzen und Frettchen, die im Reiseverkehr zwischen Mitgliedsstaaten der EU mitgenommen werden, ein Heimtierausweis (pet pass) bei den freiberuflich tätigen Tierärzten ausgestellt werden.
Für jedes Tier muss ein Ausweis mitgeführt werden, aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres (oder eine Auffrischungsimpfung) mit einem inaktivierten Impfstoff vorgenommen wurde.

Kosten des Heimtierausweises
Der Abgabepreis für den Ausweis wurde mit EUR 15,-- (inkl. MWSt.) festgesetzt.

Kennzeichnung
Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Übergangsbestimmungen vom 3.7. bis 1.10.2004
Die oben genannten Bedingungen zum Heimtierpass und zur Kennzeichnung sind seit 3. 7.2004 verpflichtend.
Abweichend davon können Hunde, Katzen und Frettchen unter folgenden Bedingungen im Privatreiseverkehr in der EU verbracht werden:
" Verwendung des internationalen Impfpasses mit einer vor dem 1.10.2004 durchgeführten gültigen Tollwutimpfung oder
" Anwendung der bisher gültigen einzelstaatlichen Vorschriften.

Mitgliedsstaaten mit zusätzlichen Anforderungen
Bis zumindest Juli 2009 dürfen Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich bei der Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen zusätzliche Anforderungen verlangen.

 

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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