Einsendung von Untersuchungsmaterial
Fallwildeinsendungen-Begleitschreiben
| Dem vielfachen Wunsch der Jägerschaft wurde seitens der Verbandskanzlei gerne nachgekommen und zur Vereinfachung der Einsendung von Fallwildstücken ein vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde in Wien zur Verfügung gestelltes Begleitschreiben zum Heraustrennen und Vervielfältigen in das Informationsblatt und auf die Homepage gestellt. Die Kosten dieser Fallwilduntersuchungen werden nach Vorlage des Befundes und der bezahlten Rechnung, sowie unter Angabe der Kontonummer und Bankverbindung, vom Bgld. Landesjagdverband aus Mitteln der Jagdabgabe rückerstattet. Die Einsendung der tollwutverdächtigen Tiere (Fuchs, Dachs, Marder u. a.) ist weiterhin wie gehabt an die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Institut für vet.med. Untersuchungen, 2340 Mödling, Robert Koch-Gasse 17, vorzunehmen. Die Höhe der „Tollwutprämien“ bleibt für 2006 unverändert (Fuchs EUR 21,80; Marder EUR 10,90); für alle übrigen zur Tollwutuntersuchung eingesendeten Tiere gibt es keine Prämienauszahlung. Noch einige Hinweise … |
-Fallwild kann auch direkt
am Forschungsinstitut abgegeben Öffnungszeiten, Kontaktperson,
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