Verwendung von Lichtquellen im Jagdbetrieb
Der Lebensraum des Wildes
wird auch vom Menschen mehr oder weniger intensiv genutzt, sei es
bei der Feld- oder Waldarbeit, sei es zu Freizeitzwecken - die Nutzung
durch Wanderer, Läufer und Mountainbiker hat in den letzten Jahren
sogar enorm zugenommen. Was sieht das Jagdgesetz bezüglich der Lichtquellen bei
der Jagd vor? |
Deshalb begeht ein Jäger eine verbotene Handlung, wenn er mit dem KFZ-Scheinwerfer in Erlegungsabsicht das Wild entdeckt und angesprochen hat und nach Löschen des Lichtes sofort schießt. Die Verwendung von künstlichen Lichtquellen muss allerdings im Machtbereich des Jägers liegen. Falls der Jäger zum Beispiel am Ortsrand (selbstverständlich unter Beachtung des 100-Meter-Abstandes) im Scheine der Ortsbeleuchtung einen Fuchs erlegt, liegt selbstverständlich kein Verstoß gegen das genannte Verbot vor. Das Jagdgesetz stellt also klar, dass nicht der Jagderfolg um jeden Preis, sondern nur ein Jagen unter Beachtung der Grundsätze der Weidgerechtigkeit gestattet ist. wHR Dr. Franz KÖGLER Anmerkung: Aufbau:
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