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Saatkrähenvergrämung zum Schutz der Biolandwirtschaft im Burgenland

In den vergangenen beiden Jahren hatten einige Gebiete im Burgenland durch vier dort ansässige Saatkrähenkolonien zunehmend Ausfälle bei biologisch gebautem Mais und bei Gemüsekulturen. Da in der Biolandwirtschaft das Saatgut nicht chemisch behandelt werden darf, werden die Biofelder sehr schnell von diesen Vögeln als genießbar eingestuft, und die Krähenschwärme konzentrieren sich auf diese Flächen um Saatmais und Jungpflanzen auszupicken. Auf einigen Feldern kam es zum Totalausfall von 100 %.

Zu Recht verlangten die betroffenen Bauern die Genehmigung von Maßnahmen zur Vertreibung dieser in ganz Österreich geschützten Vogelart von ihren Feldern. Gleichzeitig stand das Burgenländische Naturschutzgesetz dem entgegen, welches unter anderem sogar ein Beunruhigen von geschützten Tieren verbietet. In besonderen Fällen kann die Landesregierung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von diesen Verboten genehmigen. So wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, der neben Vertreibung durch Feldhüter mit Schreckschusspistolen, Anbringen von Krähenattrappen und Montieren von Gasluftballons auch die gezielte Vergrämung mit Hilfe von Beizvögeln, wie es auf manchen Flughäfen über viele Jahrzehnte bereits erfolgreich praktiziert wird, enthielt.

Eine Bejagung im Rahmen der jagdgesetzlichen Bestimmungen war nicht möglich, da die Saatkrähe nicht als „Wild“ im Sinne des Burgenländischen Jagdgesetzes gilt. Dr. Andreas Ranner vom Amt der Burgenländischen Landesregierung trat mit dem Vorsitzenden des Burgenländischen Falknerverbandes Raimund Lindner in Kontakt und es wurde die genaue Vorgehensweise festgelegt. In der Folge wurde von drei Falknern in unregelmäßigen Abständen das 4.000 ha große Gebiet, das im Vorjahr die größten Schäden erlitten hatte, mit Habicht und Wanderfalke „bejagt“, jedoch nicht mit dem Ziel Tiere zu erbeuten, sondern vielmehr um mit der Gegenwart der natürlichen Feinde der Saatkrähe die Futterflächen für die Krähe unattraktiv werden zu lassen. Natürlich mussten die Beizvögel ernsthafte Jagdflüge ausführen, da sich die schlauen Gesellen an die Greifvögel ebenso schnell gewöhnt hatten, wie an die anderen Vergrämungsmethoden. Es reichten aber die drei Krähen, die im Vertreibungszeitraum zur Strecke kamen, damit die Jagdvögel stets motiviert ihre Attacken auf die Schadvögel ausführten und damit eine nachhaltige Reduktion der Saatkrähen auf den Biofeldern bewirkten. Natürlich erhielten die Beizvögel ihre Beute als Belohnung. Gejagt wurde immer in den Nachmittagsstunden, eine Zeit, in der das Niederwild in der Deckung döst, und auch die ansässigen Revierjäger beim Ansitz nicht gestört wurden. Zur Zeit ist mit einem Verlust von ca. 30 % auf den am stärksten betroffenen Feldern zu rechnen, was eine deutliche Verbesserung der Schadsituation bedeutet.

Die Jagd auf Vögel während deren Brutzeit ist zwar als bedenklich einzustufen, doch gibt es Punkte, die dies in diesem speziellen Fall rechtfertigen.

Die Saatkrähe ernährt sich zur Aufzuchtzeit zu 80 bis 100 % von tierischem Eiweiß. Nachdem das Maiskorn nur 8 % pflanzliches Eiweiß enthält, ist es daher als Hauptnahrung für die Eibildung und Jungenaufzucht nicht geeignet. Demzufolge handelte es sich bei den „Maiskornspezialisten“ in erster Linie um nicht brütende Junggesellen. Diesen genügt diese Kost zur Erhaltung ihrer Vitalität. Bei diesen Junggesellen handelt es sich in erster Linie um Jungvögel des Vorjahres und um ältere Krähen, die auf Grund körperlicher Mängel in diesem Jahr nicht zur Brut schreiten. Genau diese Tiere sind aber ohnehin die bevorzugte Beute der Beizvögel. Und die Körpermängel der wenigen gefangenen Krähen bestätigen diese Beobachtung.

Die Population der Saatkrähe betrug im Jahr 2005 1.156 bis 1.186 Brutpaare. Der Verlust von drei Tieren hat keinerlei Einfluss auf die Brutpopulation. Die Beizvögel sind normalerweise im Frühjahr und Sommer in ihren Mauservolieren, ein Fliegen während dieser Zeit ist unüblich, da das Beizwild in dieser Zeit Schonzeit hat. Erfahrene Falkner mit ebensolchen Beizvögeln können auch während der Mauserzeit diese jagdlich fliegen, ohne dass der Vogel dadurch einen Nachteil hätte. Beizjagd, ohne Beute machen zu wollen - eine der vielen Facetten der Falknerei. Sie ist richtungsweisend, wie in kooperativer Zusammenarbeit von Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd, selbst dieses juristisch komplizierte Problem in der Praxis gelöst werden kann.

Da die Ausübung der Beizjagd im Burgenland nur möglich ist, wenn die Berechtigung hiezu vorliegt, war auch gewährleistet, dass diese gelungene Aktion unter Rücksichtnahme auf Grundsätze der Weidgerechtigkeit durchgeführt und das Einvernehmen mit den örtlichen Revierinhabern hergestellt wurde.

Raimund LINDNER
Vorsitzender des Burgenländischen Falknerverbandes

BURGENLÄNDISCHER FALKNERVERBAND
Geschäftsstelle:
A-2425 Nickelsdorf,
Neubaugasse 12
Tel.: +43 (0) 2146 2652

 

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
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