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Lebensmittelsicherheit in Verbindung mit der Untersuchungspflicht auf Trichinen
ATA Mag. Andreas WUNSCH
Sachbearbeiter für Fleisch-/Lebensmittelhygiene
Hauptreferat Veterinärwesen der Abt. 4a - Agrar- u. Veterinärwesen
beim Amt der Bgld. Landesregierung

  • LISTE der zur Durchführung der Trichinenuntersuchung bei Wild beauftragten und bereitstehenden amtlichen Tierärzte im Burgenland (in alphabetischer Reihenfolge)

Unter allen Schritten im Rahmen der Untersuchung von Wild bzw. Wildfleisch, das als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden soll, nimmt die Untersuchung auf Trichinellen eine wahre Sonderstellung ein: sie ist jedenfalls (auch bei kleinsten abzugebenden Mengen!) bei allen für Trichinose empfänglichen Arten - im wesentlichen natürlich beim Schwarzwild - routinemäßig durchzuführen. Somit soll durch diese lückenlose und ausnahmslose Untersuchung, die das Risiko dieser bedeutenden Erkrankung durch aufgenommenes Wildbret beim Menschen reduziert, ein wichtiger Beitrag zur Lebensmittelsicherheit und in weiterer Folge zur öffentlichen Gesundheit geleistet werden.

Im genauen Wortlaut der entsprechenden rechtlichen Verordnung muss weiters gemäß § 5 (2) der Lebensmittel- Direktvermarktungsverordnung1, [… die Untersuchung sobald wie möglich nach dem Erlegen stattfinden. Die Vermarktung darf erst erfolgen, wenn diese Untersuchung den Nachweis erbracht hat, dass keine Trichinen vorliegen. Steht keine kundige Person zur Verfügung, muss die Untersuchung von einem amtlichen Tierarzt durchgeführt werden.].

Da im Burgenland derzeit nur Tierärzte als besonders geschulte Organe gem. dem Lebensmittelsicherheits und Verbraucherschutzgesetz2 (unter anderem handelt es sich dabei um die, zur Vornahme der Schlachttier und Fleischuntersuchung beauftragten Tierärzte) mit der Trichinenuntersuchung amtlich beauftragt sind, stehen diese wie nachstehend aufgelistet, auch zur Vornahme der Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen zur Verfügung.

Dieser bereits bekannten Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsorgan Tierarzt und dem nunmehr nach dem neuen (Lebensmittel-) Hygienerecht neu definierten Lebensmittelunternehmer Jäger soll auch weiterhin wieder mehr Bedeutung beigemessen werden - damit Lebensmittelsicherheit und Wildbretqualität nicht nur bloße Schlagwörter bleiben! ATA Mag. Andreas WUNSCH Sachbearbeiter für Fleisch-/ Lebensmittelhygiene, Hauptreferat Veterinärwesen der Abt. 4a - Agrar- u. Veterinärwesen beim Amt der Bgld. Landesregierung


1 Dir-V, BGBl. II n° 108/2006 idgF
2 LMSVG, BGBl. I n° 13/2006 idgF

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
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