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      • Nutzung von Stilllegungsflächen zu Futterzwecken in 2007

Nutzung von Stilllegungsflächen zu Futterzwecken

Aufgrund der heurigen Witterungsumstände, insbesondere der mangelnden Niederschläge im Frühjahr und des daraus entstandenen bzw. absehbaren Grünmasseverlustes, wurde am 4. Mai 2007 von der AMA (Agrarmarkt Austria) die Nutzung von EBPStilllegungsflächen (Einheitliche Betriebsprämie- Stilllegungsflächen) für Futterzwecke unter Einhaltung bestimmter

Auflagen freigegeben. Bedingungen:

  • Der Aufwuchs darf ausschließlich zu Fütterungszwecken genutzt werden.
  • Von der Maßnahme ausgenommen sind NAWAROS-Flächen (Nachwachsende Rohstoff-Flächen).
  • Die Maßnahme gilt sowohl innerals auch überbetrieblich.
  • Jede entgeltliche Veräußerung (Tausch, Kauf) bzw. jede Manipulation (Verarbeitung) des Aufwuchses zu Erwerbszwecken ist unzulässig.
  • Die sonstigen Stilllegungsverpflichtungen sind einzuhalten (kein vorzeitiger Umbruch).
  • Stilllegungsflächen mit Blühmischungen (SLB) dürfen erst nach der Blüte genutzt werden.
  • Die Maßnahme gilt ab sofort und bundesweit und beschränkt sich auf das Jahr 2007.

Achtung!

Auf Acker-Stilllegungsflächen, für die auch eine Projektbestätigung für ÖPULNaturschutzflächen (WFR/WFB) vorliegt, müssen nach wie vor die frühesten Häckseltermine eingehalten werden! Die Einhaltung der Bedingungen wird im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle überprüft.

Bei Nichteinhaltung der Bedingungen wird gemäß den Sanktionsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 vorgegangen.

Nähere Auskünfte: DI Günther Kurz
Bgld. Landwirtschaftskammer Abteilung Pflanzenbau Tel.: 02682/702 603

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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