Nutzung von Stilllegungsflächen zu Futterzwecken
Aufgrund der heurigen Witterungsumstände, insbesondere der mangelnden Niederschläge im Frühjahr und des daraus entstandenen bzw. absehbaren Grünmasseverlustes, wurde am 4. Mai 2007 von der AMA (Agrarmarkt Austria) die Nutzung von EBPStilllegungsflächen (Einheitliche Betriebsprämie- Stilllegungsflächen) für Futterzwecke unter Einhaltung bestimmter
Auflagen freigegeben. Bedingungen:
Achtung!
Auf Acker-Stilllegungsflächen, für die auch eine Projektbestätigung für ÖPULNaturschutzflächen (WFR/WFB) vorliegt, müssen nach wie vor die frühesten Häckseltermine eingehalten werden! Die Einhaltung der Bedingungen wird im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle überprüft.
Bei Nichteinhaltung der Bedingungen wird gemäß den Sanktionsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 vorgegangen.
Nähere Auskünfte: DI Günther Kurz
Bgld. Landwirtschaftskammer Abteilung Pflanzenbau Tel.: 02682/702 603