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Aktuelle Informationen Geflügelpest

Um die Einschleppung der Geflügelpest (= Geflügelinfluenza), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, in heimischen Nutzgeflügelbeständen zu verhindern und somit das Ansteckungsrisiko für den Menschen zu minimieren, wurden vom Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften erlassen. Aus veterinärbehördlicher Sicht sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Die Haltung von Geflügel und anderen Vögeln ist binnen einer Woche ab Aufnahme der Haltung der Behörde zu melden. Die Meldepflicht gilt auch für Zoos,Tierheime, Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen sowie für Haltungen zu jagdlichen Zwecken. Nicht meldepflichtig ist die Haltung von Ziervögeln, die dauerhaft in geschlossenen Räumen und ohne direkten oder indirekten Kontakt zu anderen Vögeln gehalten werden.
  • Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere Vögel (alle Arten) ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden sowie Vogelflugwettbewerbe sind der Behörde mindestens eine Woche im Voraus anzuzeigen.
  • Bei der Freilandhaltung von Hausgeflügel und von als Haustiere gehaltenen anderen Vögeln ist insbesondere zu beachten, dass bei gemischten Geflügelhaltungen ein direkter bzw. indirekter Kontakt von Enten und Gänsen mit anderem Geflügel vermieden wird und dass Wildvögel nicht mit Futter oder Wasser in Berührung kommen, die für Hausgeflügel bestimmt sind.

Nur tote Wasser- oder Greifvögel sind zu melden!

Was mache ich, wenn ich einen toten Wasser- oder Greifvogel finde?

Greifen Sie den toten Vogel nicht an. Melden Sie den Fund unverzüglich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. dem zuständigen Amtstierarzt.

Wasservögel: z.B. Schwan, Ente, Gans, Reiher, Kormoran

Greifvögel: Bussard, Falke, Sperber

Nach der Meldung des Vogelfundes an die Behörde wird der Vogel fachgerecht eingesammelt und einer Untersuchung zugeführt. Sollte sich der Verdacht einer Infektion mit H5N1 bestätigen, werden die zuständigen Amtstierärzte und Amtsärzte die weiteren Maßnahmen einleiten.

Was mache ich, wenn ich einen anderen toten Vogel finde?

Wenn es kein toter Wasser- oder Greifvogel ist, müssen Sie den Fund nicht melden. Sie können den toten Vogel selbst entsorgen. Greifen Sie den Vogel nicht mit bloßen Händen an. Nehmen Sie Einweghandschuhe oder einen Plastiksack. Stecken Sie den toten Vogel in einen Plastiksack, verschließen diesen fest und werfen ihn in die Mülltonne. Waschen Sie sich danach gründlich die Hände mit Seife oder einem Desinfektionsmittel.

Artikel aus dem Amtsblatt
der Bezirkshauptmannschaft
Eisenstadt-Umgebung
von Amtstierärztin
Dr. Gabriele VELICH

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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