Aktuelle Informationen Geflügelpest
Um die Einschleppung der Geflügelpest (= Geflügelinfluenza), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, in heimischen Nutzgeflügelbeständen zu verhindern und somit das Ansteckungsrisiko für den Menschen zu minimieren, wurden vom Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften erlassen. Aus veterinärbehördlicher Sicht sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
Nur tote Wasser- oder Greifvögel sind zu melden!
Was mache ich, wenn ich einen toten Wasser- oder Greifvogel finde?
Greifen Sie den toten Vogel nicht an. Melden Sie den Fund unverzüglich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. dem zuständigen Amtstierarzt.
Wasservögel: z.B. Schwan, Ente, Gans, Reiher, Kormoran
Greifvögel: Bussard, Falke, Sperber
Nach der Meldung des Vogelfundes an die Behörde wird der Vogel fachgerecht eingesammelt und einer Untersuchung zugeführt. Sollte sich der Verdacht einer Infektion mit H5N1 bestätigen, werden die zuständigen Amtstierärzte und Amtsärzte die weiteren Maßnahmen einleiten.
Was mache ich, wenn ich einen anderen toten Vogel finde?
Wenn es kein toter Wasser- oder Greifvogel ist, müssen Sie den Fund nicht melden. Sie können den toten Vogel selbst entsorgen. Greifen Sie den Vogel nicht mit bloßen Händen an. Nehmen Sie Einweghandschuhe oder einen Plastiksack. Stecken Sie den toten Vogel in einen Plastiksack, verschließen diesen fest und werfen ihn in die Mülltonne. Waschen Sie sich danach gründlich die Hände mit Seife oder einem Desinfektionsmittel.
Artikel aus dem Amtsblatt
der Bezirkshauptmannschaft
Eisenstadt-Umgebung
von Amtstierärztin
Dr. Gabriele VELICH