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Änderungsvorschlag betreffend die EU-Waffenrichtlinie

Keine Einigung im „TRILOG“

Im März 2006 wurde von der Europäischen Kommission ein Vorschlag eingebracht, die EU-Waffenrichtlinie aus 1991 dem UNO-Protokoll aus 2001 („betreffend die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen, Teilen davon und Munition - gegen die grenzüberschreitende Kriminalität“) anzupassen. Dieser Vorschlag war zielführend und allgemein anerkannt, da er mit Augenmaß erstellt wurde.

Bis dahin berichtete die Europäische Kommission stets positiv über die Waffenrichtlinie, die 1991 verabschiedet wurde. Die Richtlinie funktionierte gut, auch die zehn Beitrittsländer 2004 haben diese Richtlinie zwischenzeitig gut umgesetzt. Das von der EU-Kommission im Jahr 2001 unterzeichnete UNO-Protokoll richtete sich gegen das organisierte Verbrechen und gegen die internationale Kriminalität. Einige Elemente des Protokolls sollten nun durch den Vorschlag auch in der Waffen- Richtlinie umgesetzt werden - vor allem was die Kennzeichnung bei der Herstellung von Schusswaffen oder das Führen eines Waffenbuchs durch Waffenfachhändler betrifft. Viele Mitgliedstaaten hatten diese Inhalte des UNO-Protokolls längst umgesetzt.

Das Europäische Parlament wurde von der Kommission im Wege des Mitentscheidungsverfahrens eingeschaltet. Die deutsche Berichterstatterin im zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt (IMCO), die Abgeordnete Gisela Kallenbach (Grüne), sah seit 1991 einen „langen Zeitraum vergangen“ und wollte in eine ganz andere Richtung gehen: Nämlich die Waffenrichtlinie grundlegend überdenken und erneuern. Tatsächlich nützte aber die Grüne Abgeordnete Kallenbach diese bevorstehende Änderung der Waffenrichtlinie als offenbar willkommenen Anlass, das europäische Waffenrecht generell „strenger und restriktiver“ zu machen.

Bei Prüfung der Tatsachen kam heraus, dass die von der UNO geforderten Grundsätze über Kennzeichnung der Schusswaffen durch die CIP-Normen seit Jahrzehnten längst umgesetzt waren. Mit der Waffenrichtlinie 91/477/EWG waren alle beteiligten Interessen durchwegs zufrieden. Es wurde daher durch den Vorstoß der Grünen Abgeordneten Kallenbach befürchtet, durch eine Abänderung der Waffenrichtlinie in Richtung „unerlaubte Herstellung/unerlaubter Handel von Waffen“ gleichsam das Kind mit dem Bade auszugießen und die gut funktionierende Richtlinie zu verfälschen oder zu erschweren. Diese Befürchtungen erwiesen sich allesamt als wahr.

Folgende diskutierten Änderungen, die von Abgeordneten Kallenbach massiv gefordert werden, bringen eine völlige Beseitigung des genehmigungsfreien Jagd- und Sportwaffenbesitzes mit sich, und zwar durch die Abschaffung der bestehenden vier Kategorien (verbotene - genehmigungspflichtige - meldepflichtige - freie Waffen/ Kategorien A-B-C-D). Ein Ende des freien Waffenbesitzes und die lückenlose zentrale Registrierung aller Waffen wäre die Folge einer solchen Beschlussfassung.

  1. „Abschaffung der vier Kategorien von Schusswaffen“;
    dann gäbe es nur noch „verbotene“ und „genehmigungspflichtige“ Waffen Nach der beabsichtigten Version finden die vier Kategorien keinen Niederschlag mehr im Text der Richtlinie.
    - Kategorie C und D werden abgeschafft, da jede Waffe einem Besitzer (zentral erfasst) zugeordnet werden muss;
    - Kategorie C und D benötigen in Zukunft eine „licence or permit“ (Besitzerlaubnis) und entsprechen dadurch der Kategorie B; - - - Kategorie C und D dürfen nur von Personen erworben werden, die eine Bewilligung (Erwerbberechtigung) haben und entsprechen damit der Kategorie B.
  2. Zentrales Registrierungssystem
    Mit der Einführung eines zentralen Erfassungssystems wird nicht nur das Recht auf freien Waffenbesitz eliminiert sondern werden auch die Kategorien C und D abgeschafft. Die Umsetzung dieser Bestimmung bedeutet, dass in Österreich der gesamte Waffenbestand aller Sport- und Jagdflinten und Sport- und Jagdbüchsen erfasst werden muss.
  3. Alterslimit - 18 Jahre - auch für Sport und Jagd
    - ohne Ausnahme Der Änderungsvorstoß will einen Erwerb von Schusswaffen streng an das Erreichen des 18. Lebensjahres binden. Damit würde sowohl dem Sportschießen bei Jugendlichen als auch der Jagd ab dem erreichten 16. Lebensjahr (wie in Österreich nach Sondergenehmigung im Sinne des Waffengesetzes) ein Riegel vorgeschoben werden.
  4. Auftrag zu einer Studie, die die Abschaffung der vier Kategorien (Jagd- und Sportwaffen) zum Inhalt hat
    Eine vom Parlament beauftragte Suggestivstudie, die den Weg zur Beseitigung des freien Waffenbesitzes durch völlige Abschaffung aller anderen Waffenkategorien außer von „verbotenen“ und „genehmigungspflichtigen“ Waffen zum Inhalt hätte, entlarvt das Vorgehen der Grünen Abgeordneten Kallenbach. Die Studie wäre binnen drei Jahren zu erstellen. Begründet wird dies schon heute mit einer „Vereinfachung“ der Kategorien.

Die Landesjagdverbände halten fest, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission tatsächlich das UNOProtokoll umsetzte und nach wie vor breite Zustimmung erfährt.

Der diskutierte Vorschlag des Europäischen Parlaments reicht dagegen weit über das Ziel der UNO hinaus. Die Landesjagdverbände ersuchen daher alle Abgeordneten, dieser versteckten Verschärfung des Waffenerwerbs und Waffenbesitzes nicht die Zustimmung in Form ihrer Stimme zu geben!

Im Trilog, einer Einrichtung, in welcher die Ratspräsidentschaft (derzeit Portugal) versucht, die Meinung des Parlaments, der Kommission und des Rates zusammenzuführen, kam am 18. September 2007 keine Einigung zustande. Es gelang nicht, die Vorschläge der Grünen Abgeordneten Kallenbach abzulenken oder zu entfernen. Diskutiert wurden zahlreiche Kompromisse - etwa beim Alterslimit oder bei einem „langsamen Einschleifen einer längerfristigen Registrierung aller Schusswaffen“ - jedoch ohne allgemeine dreiseitige Zustimmung. Der Ministerrat, wo auch Österreichs Meinung durch den Innenminister vertreten wird, ließ sich nicht auf die Vorschläge der Abgeordneten Kallenbach ein - diese hielt wiederum an ihrer Idee von künftig bloß zwei Kategorien fest. Bis zur Abstimmung im November im Europäischen Parlament gab es einen neuerlichen Einigungsprozess, bei dem versucht wurde, einen gemeinsamen Standpunkt auszuverhandeln. Die Landesjagdverbände und beteiligten Institutionen (Waffenfachhandel, Büchsenmacher, Wirtschaftskammer, Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich - IWÖ) propagieren weiterhin den Standpunkt für eine Beibehaltung der EU-Waffenrichtlinie und für den Kommissionsvorschlag.

Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lag von der Abstimmung des Europäischen Parlaments noch keine Übersetzung vor, sodass Details noch nicht überprüft werden konnten. Das Ergebnis finden Sie umgehend auf der Homepage des Bgld. Landesjagdverbandes www.bljv.at bzw. im nächsten Info-Blatt des BLJV 1/2008.

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
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