Welchen Jagdausübungsberechtigten, egal ob Eigenjagdberechtigten oder Jagdpächter, beschäftigt nicht das Problem „Fallwild entlang der Straße“? So ist es verständlich, dass man nach Möglichkeiten sucht, die geeignet sind, den Wildwechsel, wenn schon nicht zu unterbinden, so zumindest einzudämmen. Nachdem allgemein bekannt ist, dass das Wild insbesondere während der Dämmerung- und Nachtstunden auf Lichtreize reagiert, werden von findigen Weidmännern gerne die verschiedensten Gegenstände beiderseits von Straßen angebracht, die ihnen geeignet erscheinen, das Scheinwerferlicht des Kfz-Verkehrs in Richtung angrenzendes Gelände zu spiegeln. Dies reicht von relativ kostengünstigen Drehkreuzen aus Plastik oder Metall, die von kleinen Kettchen baumeln, bis zu alten, ausgedienten CD’s, die mittels Schnüren an Baumästen befestigt werden … Gewiss, alles gut gemeint, jedoch leider unwirksam, oft sogar kontraproduktiv und - man glaubt es kaum - unter Umständen sogar verkehrsgefährdend. Alle diese Materialien erzeugen durch ihre glänzenden Oberflächen wohl Spiegelungen, jedoch nur in den seltensten Fällen in die gewünschte Richtung, nämlich in die des sich der Straße nähernden Wildes. Im Falle der „Drehkreuze“, die mit hochreflektierenden Folien bestückt sind, wird das Scheinwerferlicht beinahe vollkommen reflektiert, leider nicht in die gewünschte Richtung, sondern - zurück in Richtung des Fahrzeuges! Lichttechnische Gutachten haben dies eindeutig bewiesen. In der Folge könnte dies zumindest Irritation, wenn schon nicht Blendungen der Autofahrer, jedenfalls aber Ablenkung durch diese wechselnden Lichtreize auslösen.
Daher lieber Hände weg von Selbstbauanlagen!
Wenn schon Wildwarneinrichtungen (z.B. optische oder optisch/akustische) dann solche, die nach den „Richtlinien für Straße- und Verkehr“ (RVS) zugelassen sind. Nachdem aber deren Montage einige Fachkenntnisse voraussetzt, dürfen diese lediglich von den Bediensteten der Burgenländischen Landesstraßenverwaltung angebracht werden.
Zum Schluss noch eine Bemerkung über Wildwarneinrichtungen im Allgemeinen:
Leider zeigen die Vorher/Nachher- Untersuchungen der Wirksamkeit derartiger
Einrichtungen an verschiedenen Versuchsstrecken der Burgenländischen Landesstraßenverwaltung
eher ernüchternde Resultate: Vor allem kurzfristig betrachtet ist zwar
dort vereinzelt ein Rückgang von rd. 25 % festzustellen, längerfristig
und insgesamt jedoch wieder eine Zunahme.
Zusammenfassend kann daher nach jetzigem Wissensstand von keiner effizienten und vor allem nachhaltigen Wirksamkeit sowohl optischer als auch optisch und akustisch wirkender Wildwarneinrichtungen gesprochen werden. Diese Ergebnisse werden übrigens auch durch eine groß angelegte Untersuchung in der Bundesrepublik Deutschland, die auf Initiative der Kreisjägerschaft Oberbergischer Kreis erfolgte, bestätigt:
Die nach wie vor wirksamste Wildunfallverhütung besteht in entsprechenden Gefahrenhinweisen (Verkehrszeichen gem. § 50 Ziffer 13 b StVO: „Achtung Wildwechsel“) in Verbindung mit Geschwindigkeitsverringerung (idealerweise 70 km/h).
Ing. Kurt SCHANTL
Amtssachverständiger für Verkehrstechnik Referatsleiter
„Verkehrswesen“ Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abt. 8 - Straßen-, Maschinen- und Hochbau