• Der BLJV
    • Info über den Verband
    • Organe des BLJV
    • Vorstand/Funktionäre
    • Landesgeschäftsstelle
  • Bezirksgeschäftsstellen
    • Neusiedl
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
    • Eisenstadt
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
    • Mattersburg
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
    • Oberpullendorf
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
      • Schießplatz im Bezirk
    • Oberwart
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
    • Güssing
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
    • Jennersdorf
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
  • Sachgebiete
    • Jagdhundewesen
    • Jagdliches Brauchtum
    • Natur- und Umweltschutz
    • Niederwild
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Schalenwild
    • Schießwesen
    • Veterinärwesen
    • Wild- und Straße
  • Termine
  • Aus- und Weiterbildung
  • Aktuelles
    • 2012
    • Archiv 2011
    • Archiv 2010
    • Archiv 2009
    • Archiv 2008
    • Archiv 2007
  • Bgld. Jagdkarte
    • Gesetzl. Bestimmungen
    • Jahreskarte
      • Erstausstellung
      • Verlängerung
    • Jagdgastkarte
    • Kosten
    • Versicherungspaket
  • Informationen
    • Schusszeiten
    • Mondkalender
    • Tage der Jagdruhe
    • Die Jagd im Burgenland
  • Jagdstatistik
  • Recht und Gesetze
    • Jagdrecht Burgenland
    • Fachartikel
  • Downloads
  • Fotos und Videos
    • BLJV Fotogalerie
    • BLJV Videos
  • Interessierte an
    Jagd und Natur
    • Jagd und Naturschutz
    • Wirtschaftsfaktor Jagd
    • Heimische Wildarten
    • Heiteres
    • Kochrezepte
  • Links
  • Online-Shop
  • Presse
  • www.werkstatt-natur.at

 


Sie sind hier:
  • Startseite
    • Über uns/Referat Jagdhundewesen
      • Chippflicht für Jagdhunde
Chippflicht für Jagdhunde

Das Bundestierschutzgesetz (TSchG) § 24a sieht ab Mitte 2008 eine generelle Chippflicht für Hunde vor. Durch die obligatorische Kennzeichnung soll es erleichtert werden, bei der jagdlichen Verwendung verlorene Hunde schneller zu identifizieren und ihrem Besitzer zuzuordnen. Die Kennzeichnung mit einem etwa reiskorngroßen Microchip soll die schmerzhafte Tätowierung an der Innenseite des Ohres von Welpen ersetzen.

Gemäß § 24a TSchG ist der Jagdhundehalter verpflichtet, seinen Jagdhund von einem Tierarzt mit einem Microchip kennzeichnen zu lassen und ihn in einer vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zur Verfügung gestellten, bundesweiten Datenbank zu registrieren. Dieses Gesetz wird ab 30. Juni 2008 wirksam und betrifft alle in Österreich gehaltenen Hunde.

Zeitpunkt der Kennzeichnung

  • Hunde, die nach dem 30.6.2008 geboren werden, müssen vor der ersten Weitergabe, spätestens aber im Alter von drei Monaten, gechippt werden.
  • An älteren Hunden, die noch nicht gechippt sind, muss die Kennzeichnung bis spätestens 31.12.2009 vorgenommen werden.
  •  

    Zeitpunkt der Registrierung

  • Hunde, die nach dem 30.6.2008 gechippt werden, müssen innerhalb eines Monats nach Vornahme der Kennzeichnung in der Datenbank erfasst werden.
  • Hunde, die zum Stichtag 30.6.2008 bereits gechippt sind, müssen bis spätestens 31.12.2009 in die Datenbank eingetragen werden.

Wie erfolgt die Registrierung?

Derzeit wird eine Datenbank eingerichtet, die über einen Internetzugang verfügt. Die erforderlichen Daten können vom Tierhalter selbst, vom Tierarzt im Zuge der Kennzeichnung oder von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingetragen werden.

Nach erfolgter Meldung erhält der Hundehalter eine Registriernummer, die als Bestätigung für die vorgenommene Registrierung gilt.

Welche Daten müssen in der Datenbank erfasst werden?

  • Daten des Tierhalters
  • Daten über die Tierhaltung
  • Daten des Tieres

Falls an einem Hund ein Eingriff vorgenommen wurde, der grundsätzlich verboten ist (z. B. Kupieren des Schwanzes), so muss der Grund für diese Maßnahme und der Tierarzt, der den Eingriff durchgeführt hat, vermerkt werden.

Welche Dokumente benötigt der Jagdhund im Ausland?

Seit 1.10.2004 muss der Jagdhund auf Reisen innerhalb der EU über einen speziellen EU-Heimtierausweis verfügen. Der Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt, wenn die Tiere eindeutig gekennzeichnet sind und über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Das Tier muss grundsätzlich gechippt sein.

Ausnahmen: In Großbritannien, Irland und Malta ist bis 3.7.2011 auch eine gut lesbare Tätowierung ausreichend.

BJM-Stv. Dr. Charlotte KLEMENT
Veterinärreferentin des BLJV

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
© BLJV 2002-2012 | letzte Änderung: 2012-01-13 | webdesign: comXtech