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Das Versicherungspaket für Verbandsmitglieder

Eine Zusammenfassung und wichtige Infos

Die Jägerschaft und die Vertreter des Landesjagdverbandes tragen in ihrem Aufgabengebiet viel Verantwortung. Das birgt nicht nur schöne Herausforderungen, sondern auch breitere Risiken.

Hier setzt die Zusammenarbeit des Landesjagdverbandes mit dem Versicherer UNIQA ein, um den Verbandsmitgliedern eine aktuelle und breitgefächerte Absicherung anzubieten.

Die Statistik zeigt, dass dies notwendig ist; so wurden im abgelaufenen Jahr z. B. rund 50 Schadensfälle gemeldet und erledigt.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Inhaber einer burgenländischen Jagdkarte.

Achtung: Beim Versand der Jagdkarten- Verlängerung 2008 war eine Infokarte beigelegt (siehe Abbildung), auf der alle wesentlichen Informationen – z. B. Polizzen-Nummern, Versicherungssummen, Ansprechpartner etc. – zusammengefasst sind. Diese Info- Karte stellt zusammengefaltet einen handlichen Folder als Beilage zur Jagdkarte dar. Bei Bedarf können Exemplare beim Landesjagdverband oder bei Herrn Thaller angefordert werden.
Der Versicherungsvertrag für die burgenländische Jägerschaft umfasst die wichtigsten Risikobereiche für den Jäger.

Jagdhaftpflichtversicherung
Auch bei größter Sorgfalt kann ein Jäger Schaden verursachen – hier schützt die Jagdhaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme wurde im neuen Vertrag auf EUR 2.000.000,– angehoben. Der Gültigkeitsbereich umfasst Europa (geografisch). Versichert sind alle Mitglieder des Bgld. Landesjagdverbandes als Jäger sowie als „kundige Personen“ bei der Vollziehung der Wildfleischverordnung im Sinne des BGBl. Nr. 400/1994 und dessen Novellierungen. Versichertes Risiko ist u.a. die Ausübung der Jagd als Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter (inkl. Berufsjäger-/ Jagdaufsehertätigkeit); umfasst wird auch die Haltung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden sowie die Haltung von bis zu zwei Beizvögeln. Die Deckung für die Hunde gilt „subsidiär“ - allerdings nur, wenn das Risiko nicht durch eine andere Versicherung bereits abgedeckt ist (Prinzip der Subsidiarität) und beinhaltet auch verursachte Schäden außerhalb der Jagd. Gedeckt wird auch der Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition, Fanggeräten etc. Neu dazu kommt die subsidiäre Dekkungserweiterung auf Personenbeförderung mit Zugmaschinen, LKW, Pickups, Anhänger etc. im Zuge der Jagdausübung. Kommt es dabei zu einem Unfall, bei dem die teilnehmenden Personen einen Personen- oder Sachschaden erleiden, so besteht Versicherungsschutz bis zu EUR 3.000.000,–, jedoch begrenzt mit maximal EUR 1.000.000,– je Person (Subsidiarität) – Versicherungsschutz gilt nur für in Österreich eingetretene Schadensfälle und auch dann, wenn dieser Personentransport gegen Gesetzes- oder Verwaltungsdvorschriften verstoßen sollte.

Ebenso haben Besitzer von burgenländischen Jagdgastkarten Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung der Jagd als Jäger sowie für die Führung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden (dabei gilt wieder das Prinzip der Subsidiarität).

Amtshaftpflichtversicherung
Bei der Amtshaftpflichtversicherung gab es eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, und zwar um die Mitversicherung der Vollziehung der Wildfleischverordnung in der geltenden gesetzlichen Fassung für die besonders geschulten „kundigen Personen“.

Jagd-Rechtsschutzversicherung
Wenn etwas passiert ist, ist eine Rechtsschutzversicherung mit einer ausreichenden Versicherungssumme ein wichtiger Baustein – daher bietet UNIQA eine Versicherungssumme von EUR 100.000,–. Außerdem wurde der Deckungsumfang erweitert: Im Straf-Rechtsschutz sind Kosten, die vor Einleitung eines Strafverfahrens entstehen, bis EUR 1.500,– (z. B. Anwalt begleitet Jäger zu einer Einvernahme) mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst Verwaltungsstrafverfahren, gerichtliche Strafverfahren, einfache Verwaltungsstrafverfahren sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist. Sehr häufig kommt es zu Strafbescheiden wegen angeblichen Zuwiderhandelns gegen Fütterungs- und Kirrungsverbote. Hier ergeben sich bald hohe Rechtsanwaltskosten für Stellungnahmen, Interventionen bei Verwaltungsstrafverfahren, Berufung ... Auch bei Problemen mit Freizeitsportlern, Mountainbikern, Reitern etc. ist meist rechtlicher Beistand erforderlich.

Jagdunfallversicherung
Die Unfallversicherung ist gerade bei Freizeitunfällen eine wichtige Absicherung – daher wurden die Versicherungssummen angehoben: Invalidität auf EUR 45.000,– und Unfalltod auf EUR 10.000,–. Mitversichert sind u.a. Bergungskosten (inkl. Hubschrauberbergung), Wundstarrkrampf, Tollwut, Zeckenbissfolgen.
Achtung: Ein Unfall muss innerhalb von einer Woche schriftlich gemeldet werden. Bei einem Todesfall muss die schriftliche Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen!

Waffendiebstahlversicherung
Versichert sind Jagd-, Faustfeuer- und Sportwaffen sowie deren Gewehrkoffer, Futterale, Zielfernrohe, Feldstecher und Spektive bei Einbruchdiebstahl in versperrten Räumlichkeiten bzw. versperrten Kraftfahrzeugen. Hier beträgt die Versicherungssumme maximal EUR 2.906,92 bzw. EUR 4.360,37 pro Schadenereignis in Österreich und in an Österreich angrenzenden Staaten. Wichtig ist darauf zu achten, dass die Waffen ordnungsgemäß verwahrt werden. Besonders wenn Waffen im Auto gelassen werden, müssen sie entsprechend abgedeckt (also nicht sichtbar) sein und das Kraftfahrzeug muss unbedingt versperrt werden. Außerdem ist zu beachten, dass die Waffen untertags nicht länger als sechs und in der Dunkelheit nicht länger als drei Stunden im Auto aufbewahrt werden dürfen. Das Waffengesetz sieht hier strenge Sicherungsmaßnahmen vor. Zusätzlich gibt es bei UNIQA die Möglichkeit eine eigene Waffenversicherung für Jagdund Sportwaffen, sowie Zubehör abzuschließen. Unterlagen werden bei Interesse gerne zugesandt.

KFZ-Haftpflichtversicherung:
Ihr besonderer Bonus Mit der gültigen burgenländischen Jagdkarte gibt es bei Neuverträgen in der KFZ-Haftpflichtversicherung von der UNIQA als besonderes Angebot einen Sondernachlass von 10 %!

Für alle Infos, Fragen und Services stehen Ihnen die
UNIQA Service Center und UNIQAGeneralagenturen des Burgenlandes zur Verfügung, oder Sie wenden sich an den Betreuer des BLJV, Herrn

Alfred Thaller
UNIQA Service Center Neusiedl/See,
Tel. 02167/ 8861-31 Fax: 02167/8861-49
E-Mail: alfred.thaller @uniqa.at

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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