Das Versicherungspaket für Verbandsmitglieder
Eine Zusammenfassung und wichtige Infos
Die Jägerschaft und die Vertreter des Landesjagdverbandes tragen in ihrem Aufgabengebiet viel Verantwortung. Das birgt nicht nur schöne Herausforderungen, sondern auch breitere Risiken.
Hier setzt die Zusammenarbeit des Landesjagdverbandes mit dem Versicherer UNIQA ein, um den Verbandsmitgliedern eine aktuelle und breitgefächerte Absicherung anzubieten.
Die Statistik zeigt, dass dies notwendig ist; so wurden im abgelaufenen Jahr z. B. rund 50 Schadensfälle gemeldet und erledigt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Inhaber einer burgenländischen Jagdkarte.
Achtung: Beim Versand der Jagdkarten- Verlängerung 2008
war eine Infokarte beigelegt (siehe Abbildung), auf der alle wesentlichen
Informationen – z. B. Polizzen-Nummern, Versicherungssummen, Ansprechpartner
etc. – zusammengefasst sind. Diese Info- Karte stellt zusammengefaltet
einen handlichen Folder als Beilage zur Jagdkarte dar. Bei Bedarf können
Exemplare beim Landesjagdverband oder bei Herrn Thaller angefordert werden.
Der Versicherungsvertrag für die burgenländische Jägerschaft umfasst die
wichtigsten Risikobereiche für den Jäger.
Jagdhaftpflichtversicherung
Auch bei größter Sorgfalt kann ein Jäger Schaden verursachen – hier schützt
die Jagdhaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme wurde im neuen
Vertrag auf EUR 2.000.000,– angehoben. Der Gültigkeitsbereich umfasst
Europa (geografisch). Versichert sind alle Mitglieder des Bgld. Landesjagdverbandes
als Jäger sowie als „kundige Personen“ bei der Vollziehung der Wildfleischverordnung
im Sinne des BGBl. Nr. 400/1994 und dessen Novellierungen. Versichertes
Risiko ist u.a. die Ausübung der Jagd als Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter
(inkl. Berufsjäger-/ Jagdaufsehertätigkeit); umfasst wird auch die Haltung
von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden sowie die Haltung von bis zu
zwei Beizvögeln. Die Deckung für die Hunde gilt „subsidiär“ - allerdings
nur, wenn das Risiko nicht durch eine andere Versicherung bereits abgedeckt
ist (Prinzip der Subsidiarität) und beinhaltet auch verursachte Schäden
außerhalb der Jagd. Gedeckt wird auch der Besitz und Gebrauch von Schusswaffen
und Munition, Fanggeräten etc. Neu dazu kommt die subsidiäre Dekkungserweiterung
auf Personenbeförderung mit Zugmaschinen, LKW, Pickups, Anhänger etc.
im Zuge der Jagdausübung. Kommt es dabei zu einem Unfall, bei dem die
teilnehmenden Personen einen Personen- oder Sachschaden erleiden, so besteht
Versicherungsschutz bis zu EUR 3.000.000,–, jedoch begrenzt mit maximal
EUR 1.000.000,– je Person (Subsidiarität) – Versicherungsschutz gilt nur
für in Österreich eingetretene Schadensfälle und auch dann, wenn dieser
Personentransport gegen Gesetzes- oder Verwaltungsdvorschriften verstoßen
sollte.
Ebenso haben Besitzer von burgenländischen Jagdgastkarten Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung der Jagd als Jäger sowie für die Führung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden (dabei gilt wieder das Prinzip der Subsidiarität).
Amtshaftpflichtversicherung
Bei der Amtshaftpflichtversicherung gab es eine Erweiterung des Versicherungsschutzes,
und zwar um die Mitversicherung der Vollziehung der Wildfleischverordnung
in der geltenden gesetzlichen Fassung für die besonders geschulten „kundigen
Personen“.
Jagd-Rechtsschutzversicherung
Wenn etwas passiert ist, ist eine Rechtsschutzversicherung mit einer ausreichenden
Versicherungssumme ein wichtiger Baustein – daher bietet UNIQA eine Versicherungssumme
von EUR 100.000,–. Außerdem wurde der Deckungsumfang erweitert: Im Straf-Rechtsschutz
sind Kosten, die vor Einleitung eines Strafverfahrens entstehen, bis EUR
1.500,– (z. B. Anwalt begleitet Jäger zu einer Einvernahme) mitversichert.
Der Versicherungsschutz umfasst Verwaltungsstrafverfahren, gerichtliche
Strafverfahren, einfache Verwaltungsstrafverfahren sowie die Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie wichtig
eine Rechtsschutzversicherung ist. Sehr häufig kommt es zu Strafbescheiden
wegen angeblichen Zuwiderhandelns gegen Fütterungs- und Kirrungsverbote.
Hier ergeben sich bald hohe Rechtsanwaltskosten für Stellungnahmen, Interventionen
bei Verwaltungsstrafverfahren, Berufung ... Auch bei Problemen mit Freizeitsportlern,
Mountainbikern, Reitern etc. ist meist rechtlicher Beistand erforderlich.
Jagdunfallversicherung
Die Unfallversicherung ist gerade bei Freizeitunfällen eine wichtige
Absicherung – daher wurden die Versicherungssummen angehoben: Invalidität
auf EUR 45.000,– und Unfalltod auf EUR 10.000,–. Mitversichert sind u.a.
Bergungskosten (inkl. Hubschrauberbergung), Wundstarrkrampf, Tollwut,
Zeckenbissfolgen.
Achtung: Ein Unfall muss innerhalb von einer Woche schriftlich
gemeldet werden. Bei einem Todesfall muss die schriftliche Meldung innerhalb
von drei Tagen erfolgen!
Waffendiebstahlversicherung
Versichert sind Jagd-, Faustfeuer- und Sportwaffen sowie deren Gewehrkoffer,
Futterale, Zielfernrohe, Feldstecher und Spektive bei Einbruchdiebstahl
in versperrten Räumlichkeiten bzw. versperrten Kraftfahrzeugen. Hier beträgt
die Versicherungssumme maximal EUR 2.906,92 bzw. EUR 4.360,37 pro Schadenereignis
in Österreich und in an Österreich angrenzenden Staaten. Wichtig ist darauf
zu achten, dass die Waffen ordnungsgemäß verwahrt werden. Besonders wenn
Waffen im Auto gelassen werden, müssen sie entsprechend abgedeckt (also
nicht sichtbar) sein und das Kraftfahrzeug muss unbedingt versperrt werden.
Außerdem ist zu beachten, dass die Waffen untertags nicht länger als sechs
und in der Dunkelheit nicht länger als drei Stunden im Auto aufbewahrt
werden dürfen. Das Waffengesetz sieht hier strenge Sicherungsmaßnahmen
vor. Zusätzlich gibt es bei UNIQA die Möglichkeit eine eigene Waffenversicherung
für Jagdund Sportwaffen, sowie Zubehör abzuschließen. Unterlagen werden
bei Interesse gerne zugesandt.
KFZ-Haftpflichtversicherung:
Ihr besonderer Bonus Mit der gültigen burgenländischen Jagdkarte gibt
es bei Neuverträgen in der KFZ-Haftpflichtversicherung von der UNIQA als
besonderes Angebot einen Sondernachlass von 10 %!
Für alle Infos, Fragen und Services stehen Ihnen die
UNIQA Service Center und UNIQAGeneralagenturen des Burgenlandes zur Verfügung,
oder Sie wenden sich an den Betreuer des BLJV, Herrn
Alfred Thaller
UNIQA Service Center Neusiedl/See,
Tel. 02167/ 8861-31 Fax: 02167/8861-49
E-Mail: alfred.thaller @uniqa.at