Eine Teilnahme an der Jagd ist nur mit gültiger Jagdkarte möglich.
Beachten Sie die Anweisungen des Jagdleiters und des Anstellers.
Ein Verlassen oder eine eigenmächtige Veränderung des Standes vor
dem Ende des Triebes ist lebensgefährlich – und daher zu unterlassen.
Laden Sie Ihre Waffe erst nach Beginn des Triebes, entladen Sie sie
sofort nach dessen Ende. Richten Sie beim Entladen die Läufe nach unten.
Hände weg von der Mündung.
Achten Sie auf die Sicherheit der anderen Jagdteilnehmer, bevor Sie
auf Wild schießen. Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich.
Nehmen Sie mit den Nachbarschützen Kontakt auf.
Orientieren Sie sich, in welche Richtung kein Schuss abgegeben werden
darf (Nachbarschütze, Häuser und Gärten, Ortschaften, ...). Achten Sie
dabei auch auf die Sicherheitsentfernung beim Schrotschuss (Gefährdungsbereich
bis 400 m) sowie den seitlichen Gefährdungsbereich. Fallschrote dürfen
nicht auf Hausdächern oder in Hausgärten niedergehen. Beachten Sie beim
Schrotschuss die Gellergefahr.
Schießen Sie nur auf freigegebenes Wild und passen Sie die Schrotgröße
der Jahreszeit und dem zu erlegenden Wild an (keinesfalls Tontaubenpatronen
verwenden!).
Das Linieren (Durchziehen mit der Flinte durch die Schützenkette)
ist streng verboten. Sie erwarten das auch von Ihren Nachbarschützen.
Lassen Sie Ihren Jagdhund nur dann in den Trieb, wenn es vom Jagdleiter
oder Jagdaufseher ausdrücklich gewünscht wird. Sie erwarten das auch
von den anderen Hundeführern.
Das Schießen in den Trieb sowie das Schießen im Trieb ist aus Sicher
heitsgründen zu unterlassen. Ausnahmen bilden Kreisjagden, bei denen
das Schießen in den Trieb bis zu einem vereinbarten Signal möglich ist.
Weitschüsse sind zu unterlassen. Schrotschüsse über 35 Meter sind
nicht weidgerecht.
Die abgeschossenen Hülsen der Schrotpatronen sind einzusammeln und
wieder mitzunehmen. Verwenden Sie tunlichst Patronen mit Papphülsen.
Nachsuchen sind erst nach Beendigung des Triebes oder der Jagd von
den Hundeführern und den Treibern, keinesfalls vom Schützen während
des Triebes, vorzunehmen.
Beim Aufsuchen des Sammelplatzes vor, nach und zwischen den Trieben
ist die Waffe gebrochen bzw. geöffnet und entladen zu tragen.
Gesellschaftsjagden werden von der nichtjagenden Öffentlichkeit zunehmend
kritisch gesehen. Vermeiden Sie in Ihrem Verhalten alles, was von der
nichtjagenden Bevölkerung nicht verstanden wird.
Was für Autofahrer Gesetz ist, ist für Jäger selbstverständlich. Alkohol
und Jagd sind miteinander nicht zu vereinbaren. Alkohol gehört vor dem
Schüsseltrieb nicht auf die Gesellschaftsjagden.
Jagd macht uns Jägern große Freude, ist aber eine ernste, verantwortungsvolle
Aufgabe. Gesellschaftsjagden sind kein Platz für Unfug.