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Waidmannsregeln für Gesellschaftsjagden

  • Eine Teilnahme an der Jagd ist nur mit gültiger Jagdkarte möglich.
  • Beachten Sie die Anweisungen des Jagdleiters und des Anstellers.
  • Ein Verlassen oder eine eigenmächtige Veränderung des Standes vor dem Ende des Triebes ist lebensgefährlich – und daher zu unterlassen.
  • Laden Sie Ihre Waffe erst nach Beginn des Triebes, entladen Sie sie sofort nach dessen Ende. Richten Sie beim Entladen die Läufe nach unten. Hände weg von der Mündung.
  • Achten Sie auf die Sicherheit der anderen Jagdteilnehmer, bevor Sie auf Wild schießen. Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich.
  • Nehmen Sie mit den Nachbarschützen Kontakt auf.
  • Orientieren Sie sich, in welche Richtung kein Schuss abgegeben werden darf (Nachbarschütze, Häuser und Gärten, Ortschaften, ...). Achten Sie dabei auch auf die Sicherheitsentfernung beim Schrotschuss (Gefährdungsbereich bis 400 m) sowie den seitlichen Gefährdungsbereich. Fallschrote dürfen nicht auf Hausdächern oder in Hausgärten niedergehen. Beachten Sie beim Schrotschuss die Gellergefahr.
  • Schießen Sie nur auf freigegebenes Wild und passen Sie die Schrotgröße der Jahreszeit und dem zu erlegenden Wild an (keinesfalls Tontaubenpatronen verwenden!).
  • Das Linieren (Durchziehen mit der Flinte durch die Schützenkette) ist streng verboten. Sie erwarten das auch von Ihren Nachbarschützen.
  • Lassen Sie Ihren Jagdhund nur dann in den Trieb, wenn es vom Jagdleiter oder Jagdaufseher ausdrücklich gewünscht wird. Sie erwarten das auch von den anderen Hundeführern.
  • Das Schießen in den Trieb sowie das Schießen im Trieb ist aus Sicher heitsgründen zu unterlassen. Ausnahmen bilden Kreisjagden, bei denen das Schießen in den Trieb bis zu einem vereinbarten Signal möglich ist.
  • Weitschüsse sind zu unterlassen. Schrotschüsse über 35 Meter sind nicht weidgerecht.
  • Die abgeschossenen Hülsen der Schrotpatronen sind einzusammeln und wieder mitzunehmen. Verwenden Sie tunlichst Patronen mit Papphülsen.
  • Nachsuchen sind erst nach Beendigung des Triebes oder der Jagd von den Hundeführern und den Treibern, keinesfalls vom Schützen während des Triebes, vorzunehmen.
  • Beim Aufsuchen des Sammelplatzes vor, nach und zwischen den Trieben ist die Waffe gebrochen bzw. geöffnet und entladen zu tragen.
  • Gesellschaftsjagden werden von der nichtjagenden Öffentlichkeit zunehmend kritisch gesehen. Vermeiden Sie in Ihrem Verhalten alles, was von der nichtjagenden Bevölkerung nicht verstanden wird.
  • Was für Autofahrer Gesetz ist, ist für Jäger selbstverständlich. Alkohol und Jagd sind miteinander nicht zu vereinbaren. Alkohol gehört vor dem Schüsseltrieb nicht auf die Gesellschaftsjagden.
  • Jagd macht uns Jägern große Freude, ist aber eine ernste, verantwortungsvolle Aufgabe. Gesellschaftsjagden sind kein Platz für Unfug.

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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