• Der BLJV
    • Info über den Verband
    • Organe des BLJV
    • Vorstand/Funktionäre
    • Landesgeschäftsstelle
  • Bezirksgeschäftsstellen
    • Neusiedl
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
    • Eisenstadt
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
    • Mattersburg
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
    • Oberpullendorf
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
      • Schießplatz im Bezirk
    • Oberwart
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
    • Güssing
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
    • Jennersdorf
      • Funktionäre
      • Jagdbezirk
      • Aus dem Bezirk
  • Sachgebiete
    • Jagdhundewesen
    • Jagdliches Brauchtum
    • Natur- und Umweltschutz
    • Niederwild
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Schalenwild
    • Schießwesen
    • Veterinärwesen
    • Wild- und Straße
  • Termine
  • Aus- und Weiterbildung
  • Aktuelles
    • 2012
    • Archiv 2011
    • Archiv 2010
    • Archiv 2009
    • Archiv 2008
    • Archiv 2007
  • Bgld. Jagdkarte
    • Gesetzl. Bestimmungen
    • Jahreskarte
      • Erstausstellung
      • Verlängerung
    • Jagdgastkarte
    • Kosten
    • Versicherungspaket
  • Informationen
    • Schusszeiten
    • Mondkalender
    • Tage der Jagdruhe
    • Die Jagd im Burgenland
  • Jagdstatistik
  • Recht und Gesetze
    • Jagdrecht Burgenland
    • Fachartikel
  • Downloads
  • Fotos und Videos
    • BLJV Fotogalerie
    • BLJV Videos
  • Interessierte an
    Jagd und Natur
    • Jagd und Naturschutz
    • Wirtschaftsfaktor Jagd
    • Heimische Wildarten
    • Heiteres
    • Kochrezepte
  • Links
  • Online-Shop
  • Presse
  • www.werkstatt-natur.at

 


Sie sind hier:
  • Startseite
    • Über uns / Referat Veterinärwesen
      • Der Jäger als Lebendbeschauer

Der Jäger als Lebendbeschauer

Zur Sicherstellung, dass hochwertiges Wildbret auf den Teller des Konsumenten gelangt, muss gewährleistet sein, dass dieses ausschließlich von gesunden Stücken gewonnen wird.

In der Fleischproduktion aus Masttieren wird zur Erreichung dieses Zwe ckes das Tier vor der Schlachtung einer so genannten Schlachttier- bzw. Lebendtieruntersuchung und anschließend der Schlachtkörper einer Fleischuntersuchung unterzogen.

Diese Untersuchungen werden üblicherweise von einem Fleischuntersuchungstierarzt durchgeführt.

Bei Einführung der Beschaupflicht auch für Wild, konnte dieses System natürlich nicht 1:1 übertragen werden. Es wäre auch völlig undenkbar und undurchführbar, dass ein Tierarzt jedes Stück Wild lebend beschaut und anschließend zur Erlegung frei gibt. Es wurde daher ein neues dreistufiges Beschausystem entwickelt.

Die erste Stufe der Untersuchung, die Lebendbeschau, wird durch den Jäger durchgeführt, die zweite Stufe, die Beschau des aufgebrochenen Stückes und der Innereien durch sogenannte „kundige Personen“ und schließlich die dritte und letzte Stufe, die eigentliche Fleischbeschau durch den Fleischuntersuchungstierarzt im Verarbeitungsbetrieb.

Jeder Untersucher bestätigt die Durchführung und das Ergebnis.

Der Jäger auf Seite 1 des Wildbretanhängers, die „kundige Person“ auf Seite 2 und der Fleischuntersuchungstierarzt durch Aufbringen des Beschaustempels und Ausstellung des Beschauscheines.

Dieses System wurde schließlich EU-weit übernommen. Der Jäger übernimmt somit mit der Lebendtieruntersuchung einen wesentlichen Teil der Wildfleischuntersuchung. Er bestätigt die Gesundheit des Wildes vor der Erlegung und damit die Eignung zur Lebensmittelproduktion. Es ist dies eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe, zumal der Jäger in der Regel der einzige ist, der das Stück lebend sieht und es durchaus Erkrankungen gibt, die nur am lebenden Tier erkannt werden können oder im Laufe der weiteren Untersuchung nur auf Grund eines Verdachtes durch spezielle Untersuchungen festgestellt werden können. Es seien hier vor allem Erkrankungen des Zentralnervensystems genannt, wie Tollwut oder Listeriose, die zumindest in ihren Anfangsphasen ausschließlich auf Grund von Verhaltensstörungen erkannt werden können.

Es ist aber im Zuge der Lebendtieruntersuchung nicht die Aufgabe des Jägers, Krankheiten zu diagnostizieren, er soll vielmehr Abweichungen von der Norm feststellen und diese als Auffälligkeiten dokumentieren, um somit den weiteren Verlauf der Wildfleischuntersuchung zu bestimmen. Werden Auffälligkeiten festgestellt, darf die weitere Untersuchung ausschließlich durch einen Fleischuntersuchungstierarzt durchgeführt werden. Der Jäger lernt, Wild vor dem Erlegen anzusprechen, d.h. das Wild auf Grund seiner äußeren Erscheinung und seines Verhaltens, zu beurteilen. Durch seine Erfahrung kann er beurteilen, ob das anzusprechende Stück in seiner Gesamtheit unter Berücksichtigung des Alters, des Geschlechtes und der Jahreszeit den üblichen Normen entspricht. Er ist daher in der Lage, Abweichungen von diesen Normen zu erkennen. Er muss nun lediglich beim Ansprechen festgestellte Abweichungen in Bezug zur Lebensmittelproduktion bringen und entscheiden, ob diese als Auffälligkeiten relevant sind. Das bedeutet, die Lebendtieruntersuchung ist im Prinzip ein erweitertes Ansprechen.

Worauf sollte der Jäger nun besonders achten?

Da es sich um Auffälligkeiten handelt, wird man also zuerst beurteilen, was einem auffällt! Anschließend sollte man sich an einen Untersuchungsplan, den man individuell gestalten kann, orientieren. Wichtige Eckpunkte sind die Beurteilung des Verhaltens, des Ernährungszustandes, der Körperoberfläche und der Körperöffnungen.

Änderungen des Verhaltens können auffällige Schreckhaftigkeit oder auch Vertrautheit sein. Bewegungsstörungen oder ebenso ungewöhnliche Lautäußerungen fallen in diesen Bereich. Wie bereits erwähnt, gibt es Erkrankungen die ausschließlich durch Verhaltensänderungen erkennbar sind.

Der Ernährungszustand ist oft ein äußerst verlässlicher Indikator für die Gesundheit eines Tieres. Insbesondere hier sind aber bei der Beurteilung das Geschlecht und die Jahreszeit zu berücksichtigen.

Bei der Beurteilung der Körperoberfläche lassen Beschaffenheit der Decke, Haarwechsel, Färbung etc. Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zu.

Die Körperöffnungen sind vor allem auf Verschmutzung durch Ausflüsse zu kontrollieren.

Bei allen erhobenen Veränderungen sind jedoch immer das Geschlecht und das Alter des zu beurteilenden Stückes, sowie die Jahreszeit und andere Witterungseinflüsse zu berücksichtigen. Auch sind die zu beurteilenden Stücke jeweils mit Stücken derselben Kategorie zu vergleichen.

Ein abgekommener Bock im Frühjahr ist jedenfalls auffällig, nach der Brunft aber durchaus normal, sofern die Abmagerung mäßig und nicht hochgradig ist und nicht weitere Veränderungen vorliegen.

Man sieht also, dass die Lebendtieruntersuchung einerseits ein wesentlicher Teil der Wildfleischuntersuchung ist und andererseits vom Jäger sehr viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl bei der Beurteilung abverlangt.

Deshalb ist es für den Jäger und insbesondere für den Jäger als Lebendtierbeschauer unerlässlich, so oft als möglich Wild zu beobachten und seine Biologie und Verhaltensweise zu studieren und so die nötige Erfahrung für das Ansprechen und die Lebendtieruntersuchung zu sammeln. Nur wer das Normale kennt, kann auch das Abnorme oder die Auffälligkeit erkennen.

BJM-Stv. Dr. Roland PETZ

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
© BLJV 2002-2012 | letzte Änderung: 2012-01-13 | webdesign: comXtech