Weiterbildung notwendig?!
Mit der Veranstaltung von Info- Abenden zum weit reichenden Thema „Der Jagdhüter – seine Rechte, seine Pflichten“ für beeidete Jagdauf seher, Jagdpächter, Jagdleiter und Hegeringleiter in allen Bezirken des Landes wurde die von Landesjägermeister DI Peter Prieler angekündigte Forcierung der Weiterbildungsangebote für die Jägerschaft gestartet.
Dass verstärkte Weiterbildung und Information in der heutigen Zeit an Bedeutung zunimmt und mehr als notwendig ist, zeigt sich in der Praxis immer wieder, und zwar bei unzähligen Vorkommnissen und in den unterschiedlichsten Situationen, bei denen sich die Jägerschaft landauf und landab zu stellen hat.

Diese Info-Veranstaltungen wurden mit mit gutem Erfolg abgehalten. Gezeigt hat sich dies in erster Linie durch die Teilnehmerzahlen, haben doch mehr als die Hälfte der Eingeladenen daran teilgenommen, und dies durchaus mit großem Interesse.
Vorort zu hören und diskutieren zu können, was kann, darf, soll oder muss der Jäger (Jagdkarteninhaber), beeidete Jagdaufseher, Jagdpächter, Jagdleiter, Hegeringleiter in bestimmten Situation tun – wie z.B. bei Jagdstörungen durch Jagdgegner und andere Freizeitnutzer, wie Jogger, Radfahrer, Mountainbiker, Schwammerlsucher usw. – hob das Interesse der Seminarbesucher noch weiter an.
Deutlich ausnehmen konnte man bei den Vorträgen von Sicherheitsdirektor Mag. Aminger und den Vertretern der Bezirksverwaltungsbehörden sowie den Verbandsjuristen die Rechte und Pflichten eines jeden einzelnen Jägers, das richtige Verhalten bei Konfrontation mit Jagdgegnern und Jagdstörern, insbesondere aber der beeideten Jagdaufseher als verlängerter Arm der Behörde.
Der Beitrag von EUR 20,– der bei diesen Info-Abenden pro Teilnehmer eingehoben wurde, ist für die Abdeckung der auflaufenden Kosten der Veranstaltungen vorgesehen.
Inkludiert ist darin ebenso ein Leitfaden „Der geordnete Jagdbetrieb“, der jedem Teilnehmer nachgereicht wird und in dem u.a. auch auf Fragen, die sich bei den Info-Veranstaltungen ergeben, eingegangen wird.
Dieser Leitfaden ist aber nicht als eine einheitliche Richtlinie zu verstehen; jeder Einzelne – insbesondere die Jagdschutzorgane – hat seine Vorgangsweise der jeweiligen Situation anzupassen.