Der Wald – Erholungsraum für alle
Der sorgsame Umgang mit den Ressourcen des Lebensraumes Wald und die Beachtung einiger Grundregeln durch die Waldbesucher sorgen für ein konfliktfreies Nebeneinander unterschiedlichster Interessen.
Der Wald hat eine wichtige Erholungsfunktion und wird von vielen Menschen auch gerne in ihrer Freizeit genutzt. Wälder sind sowohl für die Holzproduktion als auch für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, sowie auch für die Bewirtschaftung der Jagd und als Lebensraum für die Tiere wichtig. Um die unterschiedlichen Interessen zu wahren und die verschiedenen Bedürfnisse so aufeinander abzustimmen, dass alle den Wald nutzen, ohne andere wichtige Interessen zu verletzen, ist es wichtig, auf die gesetzlichen Voraussetzungen der Waldbenutzung Bedacht zu nehmen und einige wesentliche Grundregeln einzuhalten.
Das Betreten des Waldes ist grundsätzlich erlaubt.
Im Forstgesetz heißt es sinngemäß, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich auch dort aufhalten darf. Dieses Recht für jeden, den Wald zu nutzen und die Schönheit und Ruhe zu genießen, bringt jedoch für jeden Einzelnen auch die Verpflichtung mit sich, Regeln zu beachten.
Grundsätzlich ist nur das Betreten des Waldes – also zu Fuß – erlaubt.
Die Ausnahmen vom Recht des Betretens:
Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor.
In vielen Wäldern gibt es daher Forstarbeiten, Fällungen, Holzbringungen
etc., die für Waldbesucher sehr gefährlich werden können. Dazu ist auch
zu beachten, dass Holzlagerplätze keine Spielplätze sind. Weiters ist
es wichtig, dass der Jungwald geschützt wird und wieder zu einem stattlichen
Wald mit Erholungsfunktion heranwachsen kann, daher ist das Betreten von
folgenden Flächen verboten:
Die Benutzung des Waldes bzw. von Forststraßen für Freizeitaktivitäten, wie das Reiten, Fahrradfahren und Zelten, bedarf der Zustimmung des Waldeigentümers.
Wer den Wald auch mit Fahrrädern, zum Reiten oder zum Zelten nutzen will, braucht die Zustimmung der Waldeigentümerin oder des Waldeigentümers. Dies gilt auch für die Nutzung von Forststraßen, denn auch dazu ist die Zustimmung der Straßenerhalterin oder des Straßenerhalters erforderlich. Campieren und Lagern in Naturschutzgebieten ist grundsätzlich verboten.
Der maßvolle Umgang mit den Früchten des Waldes sichert deren Fortbestand und den Genuss für die nächste Generation.
Das Sammeln von Pilzen und köstlichen Beeren ist sehr beliebt, jedoch ist darauf zu achten, dass diese nur in begrenzten Mengen – d.h. bis zu zwei Kilo pro Person – mitgenommen werden dürfen. Das Mitnehmen von geschützten Pflanzen ist verboten!
Unterlassen von Lärm ist für die Bewohner des Waldes und auch für die anderen Erholungssuchenden wichtig.
Der Wald ist eine Oase der Ruhe und der Lebensraum von vielen Tieren, denen er Schutz, Futter und Ruhe bietet. Unnötiges Lärmen, laute Musik und rück sichtloses Verhalten beunruhigt und verschreckt das Wild.
Hunde sind an der Leine zu führen.
Hunde sollten stets an der Leine gehalten werden, da Wildtiere vor Hunden höchstes Stressverhalten zeigen. Dazu wird auch auf die jagdgesetzlichen Bestimmungen verwiesen, die es Jägern erlaubt, gegen wildernde Hunde einzuschreiten.
Ablagern von Abfall ist verboten und strafbar.
Zurückgelassene Abfälle zerstören nicht nur das Erscheinungsbild des Waldes und mindern den Erholungswert, sondern sind sowohl für die Wildtiere als auch für die anderen Besucher gefährlich (Verletzungsrisiko).
Der sorgsame Umgang mit Feuer im Wald.
Im Wald und auch in Waldnähe – sofern die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigt wird (etwa durch extreme Trockenheit im Sommer) – ist das Entzünden oder Unterhalten von Feuer durch hiezu nicht befugte Personen verboten. Zu beachten ist, dass durch Wegwerfen von brennenden und glimmenden Gegenständen, wie etwa Zigaretten oder Zündhölzern unterlassen wird. Die Entfachung eines Waldbrandes stellt neben der Vernichtung des Lebensraumes der Tiere und des Waldes auch für die Waldbesucher eine tödliche Gefahr dar. Die Beachtung der wesentlichsten Grundregeln im Wald vermeidet Konflikte und verhindert gefährliche Situationen für Mensch, Tier und Umwelt, sodass der Wald uns allen weiter zur Erholung und zum Genuss dienen kann und als wichtiger Wirtschaftsfaktor erhalten bleibt.
ORR Mag. Sonja WINDISCH
Amt der Bgld. Landesregierung Abteilung 4a (Agrarrecht und Veterinärwesen)