Versicherungspaket für Verbandsmitglieder erweitert
Dem Burgenländischen Landesjagdverband ist es gelungen, eine Deckungserweiterung der bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung zum Schutze der burgenländischen Jägerschaft im Rahmen ihrer bedeutungsvollen Tätigkeit als Direktvermarkter des heimischen Wildbrets abzuschließen.
Dabei wurde die bestehende Jagdhaftpflichtversicherungspolizze Nr. 2268/ 000261-9 mit dem Versicherungspartner UNIQA-Versicherungs-AG für burgenländische Jagdkarteninhaber auf Tätigkeit (Ausübung) im Zuge der Wildbretdirektvermarktung lt. BGBl. 400/1994 u. BGBl. II 108/2006 in der geltenden Fassung erweitert, und zwar: Pauschalversicherungssumme €3.000.000,– für Personen- und Sachschäden mit einem Selbstbehalt von €150,– in jedem Schadensfall.
Diese Erweiterung gilt seit dem 5. Oktober 2009 für alle Inhaber einer gültigen burgenländischen Jagdkarte unter der Voraussetzung, dass erlegtes Wild vor der Verarbeitung bereits durch eine „kundige Person“ begutachtet und mit ausgefülltem Wildbretanhänger für die Direktvermarktung freigegeben wurde (bei Schwarzwild „Trichinenbeschauvermerk“ notwendig!).
Zusätzlich sind Sachschäden durch Umweltstörung und die erweiterte Produkthaftpflicht (jeweils mit Sublimit €1.000.000,–) lt. gültigen Versicherungsbedingungen mitversichert.
Ansprechpartner bei der UNIQA-Versicherung: Herbert Lippl, Tel.: 02682/602-327 und Alfred Thaller, Tel.: 02167/8861-31 als Betreuer des BLJV.