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„Woche der Jagd“ Nachmittagsveranstaltung „Hunde – Freunde, Helfer, Wegbegleiter“
am Sonntag, 3. Oktober 2010, ab 14:00 Uhr in der „Werkstatt Natur“ in Marz ...mehr

Änderungen der Tollwutüberwachung und Auszahlung der Abschussprämien ab 2010

Ab der Köderauslage Herbst 2009 wird das Impfgebiet auf den südlichen Teil Österreichs begrenzt und umfasst Teile der Bundesländer Burgenland (Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf), Steiermark und Kärnten. Nachdem im Herbst 2008 im bisher tollwutfreien Italien und im benachbarten Slowenien Tollwutfälle aufgetreten sind, soll eine Re-Infektion aus dem Süden verhindert werden. Die Impfprogramme und die günstige Seuchenlage in den Ländern Tschechische Republik, Slowakische Republik und Ungarn erlauben eine Aufhebung des Impfgebietes in Niederösterreich und im nördlichen Burgenland.

Gleichzeitig kommt es 2010 auch zu einer Änderung in der Tollwutüberwachung der österreichischen Fuchspopulation. Aus den „tollwutgefährdeten Gebieten“ (= Impfgebiete) werden 8 Füchse pro 100 km2, aus den „tollwutfreien Gebieten“ (= nicht Impfgebiete) 4 Füchse pro 100 km2 untersucht, wobei bevorzugt verendete oder im Straßenverkehr getötete Füchse einzusenden sind. Dies ergibt eine Probenanzahl aus dem Burgenland für das Überwachungsgebiet von 136 Stück (Füchse oder Fuchsköpfe) und für das Impfgebiet von 48 Stück (Füchse oder Fuchsköpfe und Serologie-Blutprobe).

Um eine geregelte Durchführung zu ermöglichen, wurden von der AGES in Mödling durchnummerierte farbige Einsendeformulare ausgegeben. (Aufteilung siehe Beilage Infoblatt 4/2009).

Die nummerierten Blätter sind genau für die Zwecke. „Fuchs/Fuchs-Schädel“ oder „Serologie samt Fuchs/ Fuchs-Schädel“ zu verwenden. Diese Formulare liegen in den Bezirksgeschäftsstellen auf!

Weitere Füchse werden zwar entgegengenommen, aber nicht mehr vom Bund prämiert. Im laufenden Jahr (bis einschließlich IV. Quartal 2009) werden die Tollwutabschussprämien für zur Tollwutuntersuchung eingesandte Füchse (Bund €10,90 und Land €10,90) wie bisher trotz Vermerk am Untersuchungsantrag „Kontingent erfüllt, nicht untersucht“ ausbezahlt.

Die Regelung für die Auszahlung 2010 für Fuchs und Marder seitens des Landes Burgenland wird derzeit verhandelt und nach Abschluss der Verhandlungen bekannt gegeben.

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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