Freiwilliges Übungsschießen
Sämtliche jagdliche Schießveranstaltungen des Burgenländischen Landesjagverbandes, wie
zählen automatisch als Übungsschießen und werden jedem Teilnehmer auf der Rückseite des Einzahlungsscheines seiner burgenländischen Jagdkarte bestätigt.
Voraussetzung ist die Anwesenheit eines Schießreferenten oder des Bezirksjägermeisters bzw. dessen Stellvertreters.
Auf das freiwillige Übungsschießen wird nicht nur im Burgenland, sondern auch in anderen Bundesländern großer Wert gelegt.
Der Vermerk auf der Jagdkarte „hat am Übungsschießen erfolgreich teilgenommen“ zeigt bei Teilnahme an Jagden den Jagdkollegen das Verantwortungsbewusstsein und die Verlässlichkeit im Umgang mit der Jagdwaffe.