SchÜtzenleistungsabzeichen
Der Erwerb eines Schützenleistungsabzeichens des Burgenländischen Landesjagdverbandes resultiert aus der erreichten Punktezahl der Schießleistung.
Welche Schießleistung muss dafür erbracht werden?
Geschossen wird eine jagdliche Kombination bestehend aus einem Kugel-
und einem Schrotbewerb wie folgt:
Kugelbewerb:
Geschossen werden 15 Schuss auf eine Entfernung von 100 m auf die 10-kreisigen
Ilsenheim-Wildscheiben
a) 4 Schuss auf den Rehbock, stehend angestrichen am festen Bergstock
b) 4 Schuss auf die Gams, stehend angestrichen am freien Bergstock
c) 4 Schuss auf den Fuchs, liegend frei
d) 3 Schuss auf den Keiler, stehend frei
(Gesamt somit maximal 150 erreichbare Punkte.)
Schrotbewerb:
25 Ziele Jagdparcours oder jagdlich Trap
(Pro getroffene Taube werden 4 Punkte gewertet, dies ergibt maximal 100
erreichbare Punkte.)
Die Summe aus dem Kugel- und Schrotbewerb kann somit insgesamt eine
Höchstpunkteanzahl von 250 Punkten betragen.
Zur Verleihung kommen Schützenleistungsabzeichen in Bronze,
Silber, Gold, Diamant und das Schützenleistungsabzeichen „Jagdmeisterschütze“,
und zwar:
180 bis 199 Punkte = Bronze
200 bis 219 Punkte = Silber
220 bis 239 Punkte = Gold
240 und mehr Punkte = Diamant
Jener Schütze, der im Laufe der Jahre fünf Mal die Leistung
„Gold“ oder „Diamant“ erreicht, wird mit dem Abzeichen
„Jagdmeisterschütze“ ausgezeichnet.
Für die Senioren – das sind Schützen, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben – wurde eine eigene Wertungsklasse für die Erreichung von Schützenleistungsabzeichen festgelegt, und zwar:
162 bis 179 Punkte = Bronze
180 bis 199 Punkte = Silber
200 bis 215 Punkte = Gold
216 und mehr Punkte = Diamant
Die Leistungen für das Erreichen von Schützenleistungsabzeichen
dürfen innerhalb eines Tages nur einmal wiederholt
werden.
Sie werden nur in Anwesenheit von zwei Wertungsrichtern anerkannt, von
denen einer ein Schießreferent oder der Bezirksjägermeister
bzw. dessen Stellvertreter sein muss.
Leistungsschießen werden in den Bezirken veranstaltet und dürfen
nur auf einer vom Burgenländischen
Landesjagdverband anerkannten Schießstätte abgeführt werden.
Der Erwerb eines Schützenleistungsabzeichens ist von einer gültigen
burgenländischen Jagdkarte abhängig.
Franz FILZ
Landesschießreferent des BLJV