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Wandern mit Hunden

Die Stellung des Hundes in der Gesellschaft, vor allem aber seinen Haltern gegenüber, hat in den letzten Jahrzehnten eine merkbare Änderung erfahren. Wurden früher Hunde als Bewacher des Hauses oder als Jagd-, Polizei- oder Blindenhunde eingesetzt, sind sie heute in den Familien integriert und oft einziger Begleiter und „Ansprechpartner“ alleinstehender Per - sonen.

Der speziell ausgebildete Therapiehund erfüllt heute wertvolle Aufgaben bei tiergestützten Therapien und Förderungsmaßnahmen.

Diese neue Hundehaltung erbrachte einen zahlenmäßigen Anstieg der Hunde. In der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt werden derzeit 521 Hunde und im Burgenland rd. 24.000 gehalten. Laut Statistik entfällt somit auf zwölf Einwohner ein Hund und in jedem fünften Haushalt wird bereits ein Hund gehalten. Daher kommt es vermehrt zu Konflikten mit Naturnutzern, wie Wanderern, Joggern, Jägern und Radfahrern. Dabei könnte eine Grundausbildung für Hundehalter – nur 15 % der Hundehalter besitzen eine solche – eine wesentliche Entschärfung der Probleme bringen.

Eine Möglichkeit hiezu bieten die Hundevereine in vielen burgenländischen Gemeinden.

Die Natur ist für viele Menschen eine fast unerschöpfliche Quelle an Erholung und Freude. Dabei darf aber nicht nur das Wohl des Menschen im Vordergrund stehen, sondern es muss auch an die in der Verantwortung des Menschen stehenden Wildtiere gedacht werden, bei denen Ruhe in ihren Lebensräumen ein wichtiger Punkt ist. Es sollten daher alle Störungen vermieden werden, um den freilebenden Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Vielfach sind den Hundehaltern, die meist selbst sehr tierliebend sind, die dramatischen Folgen ihres Handelns durch Freilaufenlassen ihres Hundes nicht bewusst. Wildtiere benötigen durch eine mutwillig hervorgerufene Flucht um ein Vielfaches mehr Energie als im Ruhezustand. Im Winter bedeutet dies mehr Nahrungsaufnahme und Schäden an der Vegetation.

Hunde, die nicht angeleint sind, werden von den Wildtieren als äußerst gefährlich eingestuft. Studien belegen, dass selbst ein Wanderer, der mit seinem Hund, den er an der Leine am Weg führt, bei den Tieren eine höhere Fluchtdistanz auslöst, als ein Wanderer, der sich ohne Hund querfeldein bewegt.

Diese für beide Seiten, die Wildtiere und die Naturnutzer, unbefriedigende Situation ruft förmlich nach einer neuen Hausordnung in der Natur, um das Kulturgut Natur erhalten zu können.

Den gesetzlichen Rahmen hiezu bietet im Burgenland das Landespolizeistrafgesetz LGBl Nr. 35/198 über die Haltung von Tieren. Darin wird im § 7 Abs. 3 die Gemeinde ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall anzuordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt und einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen. Ausgenommen von dieser Leinenpflicht sind Hunde während ihres Einsatzes für Zwecke der öffentlichen Sicherheit, der Führung von Blinden, der Jagd und des Rettungswesens. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bis € 360,– geahndet. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt hat daher in der Verordnung vom 18.4.2009 eine Leinenpflicht für Hunde außerhalb von privaten Gebäuden, von ausreichend eingefriedeten Grundflächen und Hundefreilaufzonen erlassen. Ausgenommen von der Leinenpflicht sind Hunde für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Jagd, der Führung von Blinden und des Hilfs- und Rettungswesens.

Die Umsetzung und praktische Ausgestaltung dieser Verordnung ist den Hundehaltern genauso übertragen wie den Jägern, Grundeigentümern und Gemeinden. Keiner der Naturnutzer sollte sich als Lehrmeister betätigen oder versuchen, den Aufenthalt in der Natur generell zu verbieten. Vielmehr sollte er versuchen, sein Verhalten in der Natur so einzurichten, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und ein friedliches Miteinander gewährleistet ist.

Oberstes Prinzip muss dabei die Vermeidung von Störungen sein, wobei das Verständnis für die Natur ein wichtiger Punkt ist.

Durch Benutzen von Wegen und Straßen beim Wandern mit dem angeleinten Hund und Vermeidung von Querfeldeinwanderungen kann ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden.

Sehr positive Beispiele über Infor - mationsveranstaltungen und Diskussionsrunden zwischen Hundehaltern und anderen Naturnutzern gibt es bereits in anderen Bundesländern. Diese können auch im Burgenland zur Nachahmung dringend empfohlen werden.

ELJM wHR DI Friedrich PRANDL

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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