Herbstprüfungen 2010
Der Burgenländische Jagdhundeprüfungsverein veranstaltet
am 11. und 12. September 2010 in den Bezirken
Mattersburg und Oberpullendorf eine Vollgebrauchsprüfung sowie eine
Feld- und Wasserprüfung in den Bezirken
Eisenstadt und Mattersburg für Vorstehhunde aller Rassen.
Vollgebrauchsprüfung am 11. und 12. September
2010
Prüfungsleiter: Mf. Stefan Migsich, 7041 Antau,
Wiesengasse 12, Tel. 0699/14211156
Prüfungsleiter-Stellvertreter: Ing. Georg Oktabec,
7061 Trausdorf, Esterházysee Str. 3/Pz. 3, Tel. u. Fax 02682/73860
1. Tag: Standquartier und Treffpunkt: 7:00 Uhr, Gasthaus Rimpfl, 7041
Antau, Wulkastraße 3, Tel. 02687/62153
2. Tag: Standquartier und Treffpunkt wird am ersten Tag bekannt gegeben
Nennschluss: 30. August 2010 (Es werden maximal zehn
Hunde zur Prüfung zugelassen.)
Nenngeld = Reugeld: € 65,–, Nichtmitglieder
zahlen die doppelte Nenngebühr.
(Eine Mitgliedschaft kann am Tag der Prüfung erworben werden.)
Zusatzarbeit: € 15,–
Feld- und Wasserprüfung am 12. September 2010
Prüfungsleiter: Michael Bernthaler, 2423 Deutsch
Jahrndorf, Obere Hauptstraße 8, Tel. 0676/9117281
Prüfungsleiter-Stellvertreter: BJM Helmuth Reif,
2424 Zurndorf, Neustiftgasse 3, Tel. 02147/2263
Standquartier und Treffpunkt: 7:00 Uhr, Gasthaus Rimpfl, 7041 Antau, Wulkastraße
3, Tel. 02687/62153
Nennschluss: 30. August 2010 (Es werden maximal 20 Hunde
zur Prüfung zugelassen.)
Nenngeld: € 45,–, Nichtmitglieder zahlen die
doppelte Nenngebühr.
(Eine Mitgliedschaft kann am Tag der Prüfung erworben werden.)
Das Nenngeld (für beide Prüfungen) wird vor der Prüfung
von der Prüfungsleitung eingehoben.
Nennformulare können in der Geschäftsstelle unter der Telefonnummer
02682/73860 angefordert bzw. von der
Homepage des ÖJGV (www.oejgv.at) heruntergeladen werden und sind
bis 30. August 2010 (Nennschluss) an den
jeweiligen Prüfungsleiter (in Blockschrift ausgefüllt) zu übermitteln.
Jeder Hundeführer hat frisches, einwandfreies Wild und Raubwild
(Fasan, Ente, Kaninchen, Fuchs) sowie eine vollständig ausgefüllte
Ahnentafel, Flinte und genügend Schrotpatronen mitzubringen. Eine
gültige Tollwutschutzimpfung
ist der Prüfungsleitung vorzuweisen.
Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung für
Vorstehhunde des ÖJGV.
Alle Führer müssen eine gültige Jahresjagdkarte besitzen!