Die Bedeutung von Wiesen und Ökowertflächen für das Niederwild
Wiesen- und Ökowertflächen decken eine Reihe wichtiger Bedürfnisse unserer Wildtiere ab. Wie kommt man heutzutage zu diesen Flächen?
Immer wieder hört und liest man, dass Feldhasen hinsichtlich ihrer Äsung
naschhaft und wählerisch sind. Sie sind auf der Suche nach der so genannten
Hasenapotheke, also einer Vielzahl von Wildgräsern und Wildkräutern, die
sie gegenüber den Kulturpflanzen bevorzugen. Die Anlage von Ökowertflächen
und Wiesen, verbunden mit einer niederwildfreundlichen Pflege der Flächen,
spielen in der heutigen Niederwildhege eine entscheidende Bedeutung. Auf
diesen Äsungsflächen findet der Feldhase genau jene Pflanzen, die er bevorzugt
aufnimmt. Im Laufe des Jahres sollte natürlich darauf geachtet werden,
dass diese Flächen in den für den Niederwildzuwachs wichtigen Monaten
Mai und Juni von jeglicher mechanischer Bearbeitung ausgenommen sind –
nur dann können diese Flächen neben Äsung auch Deckung und Schutz bieten.
Bis zum Ende der Programmperiode 2013 gibt es zwei gute Möglichkeiten
Ökowertflächen und Wiesen neu anzulegen bzw. zu erhalten:
1) Im Rahmen des ÖPUL 2007- Programmes
2) Im Rahmen eines LEADER Projektes „Gemeindeschutzgebiet“
1) Im Rahmen des ÖPUL 2007- Programmes
Die Naturschutzmaßnahmen der bisherigen ÖPUL-Programme (ÖPUL 95, ÖPUL
98 und ÖPUL 2000), wie beispielsweise WF5 und WF10 (= wertvolle Flächen
5-jährig und 10-jährig), K5, K10 (= Neuanlage von Landschaftselementen
5-jährig und 10-jährig), fallen nunmehr unter die Maßnahme WF. Die Maßnahme
WF (= Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller und gewässerschutzfachlich
bedeutsamer Flächen) wird im ÖPUL 2007 in Form von drei Flächentypen angeboten:
WFR-Rotflächen (am häufigsten), WFG-Gelbflächen und WFB-Blauflächen.
Der Wert von WF-Flächen für den Naturschutz, aber auch für die Jagd kann
– vor allem als Bestandteil von Biotopverbundsystemen – gar nicht hoch
genug eingestuft werden. Jeder Revierverantwortliche sollte daher trachten,
dass in seinem Revier möglichst viele WFFlächen für die ÖPUL-Programmperiode
2007 bis 2013 angelegt werden. Aufgrund der teilweise unzureichenden Deckungsbeiträge
können Landwirte meist nur durch Zuzahlungen, vor allem der Jägerschaft,
zur Anlage von WF Flächen motiviert werden. Ein Neueinstieg in diese Maßnahme
ist aufgrund des einzuhaltenden Verpflichtungszeit - raumes von fünf Jahren
nicht mehr möglich. Eine Flächenerweiterung für bereits bestehende Maßnahmen
ist jedoch möglich.
2) Im Rahmen eines LEADER-Projektes „Gemeindeschutzgebiet“
Die zweite Möglichkeit wertvolle Ökowertflächen zu erhalten, ist die Ausweisung als „Gemeinde-Schutzgebiet“. „Gemeinde-Schutzgebiete“ sind eine LEADER-Maßnahme M323a – Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes, Naturschutz, Biotopschutz und Biotopentwicklungsprojekte. Ziel dieser Projekte ist die Einrichtung von kleinräumigen Schutzgebieten im lokalen Verwaltungsbereich von Gemeinden zur langfristigen Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume für bedrohte Tierund Pflanzenarten. Die Flächenauswahl soll aufgrund naturschutzfachlicher Erhebungen und Kartierungen stattfinden, wobei der Naturschutzbund unterstützend zur Seite steht. Das Projekt muss seitens der Gemeinde bei der „lokalen Aktionsgruppe“ (LAG) eingereicht werden. Nach Bewilligung durch die LAG erfolgt die Einreichung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Die Beratung bei der Projekteinreichung, der Flächenauswahl, Revitalisierung, Planung des Managements und der Informationseinrichtungen wird von Projektkoordinatoren des Naturschutzbundes Burgenland und naturschutzfachlich qualifizierten Büros und Privatpersonen durchgeführt. Die Flächenauswahl soll im Vorfeld mit dem Naturschutzbund abgesprochen werden – hier ist entsprechendes Kartenmaterial vorhanden – und muss in der Folge von der Naturschutzabteilung des Landes abgesegnet werden.
Unter die förderbaren Kosten fallen u.a. die Planungskosten, Kosten für
Revitalisierung oder die Kosten für bewusstseinsbildende Maßnahmen. Die
max. Gesamtkosten sollen pro Gebiet € 25.000,– nicht überschreiten, wobei
ein Fördersatz von 80 % (max. € 20.000,–) gewährt wird.
Somit stehen für den Naturschutz, aber
auch für die Revierinhaber in den kommenden
Jahren (zumindest bis 2013)
noch einige Möglichkeiten offen, die
Hege des Niederwildes nachhaltig in
Form von Ökowertflächen und Wiesen
voranzutreiben. Besonders in landwirtschaftlich
intensiv genutzten Gebieten
sollte jede Möglichkeit zur Verbesserung
und zur Erhöhung der Tragfähigkeit
des Lebensraumes genutzt
werden. Voraussetzungen für ein gutes
Gelingen dieses Vorhabens sind ein
gutes Einverständnis mit den Flächenbewirtschaftern
und ein weiterhin
aktives Einbringen der Jägerschaft in
diese Projekte.
DI Dr. Leopold CECIL
Niederwildreferent des BLJV