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„Woche der Jagd“ Nachmittagsveranstaltung „Hunde – Freunde, Helfer, Wegbegleiter“
am Sonntag, 3. Oktober 2010, ab 14:00 Uhr in der „Werkstatt Natur“ in Marz ...mehr

Die Bedeutung von Wiesen und Ökowertflächen für das Niederwild

Wiesen- und Ökowertflächen decken eine Reihe wichtiger Bedürfnisse unserer Wildtiere ab. Wie kommt man heutzutage zu diesen Flächen?

Immer wieder hört und liest man, dass Feldhasen hinsichtlich ihrer Äsung naschhaft und wählerisch sind. Sie sind auf der Suche nach der so genannten Hasenapotheke, also einer Vielzahl von Wildgräsern und Wildkräutern, die sie gegenüber den Kulturpflanzen bevorzugen. Die Anlage von Ökowertflächen und Wiesen, verbunden mit einer niederwildfreundlichen Pflege der Flächen, spielen in der heutigen Niederwildhege eine entscheidende Bedeutung. Auf diesen Äsungsflächen findet der Feldhase genau jene Pflanzen, die er bevorzugt aufnimmt. Im Laufe des Jahres sollte natürlich darauf geachtet werden, dass diese Flächen in den für den Niederwildzuwachs wichtigen Monaten Mai und Juni von jeglicher mechanischer Bearbeitung ausgenommen sind – nur dann können diese Flächen neben Äsung auch Deckung und Schutz bieten. Bis zum Ende der Programmperiode 2013 gibt es zwei gute Möglichkeiten Ökowertflächen und Wiesen neu anzulegen bzw. zu erhalten:
1) Im Rahmen des ÖPUL 2007- Programmes
2) Im Rahmen eines LEADER Projektes „Gemeindeschutzgebiet“

1) Im Rahmen des ÖPUL 2007- Programmes

Die Naturschutzmaßnahmen der bisherigen ÖPUL-Programme (ÖPUL 95, ÖPUL 98 und ÖPUL 2000), wie beispielsweise WF5 und WF10 (= wertvolle Flächen 5-jährig und 10-jährig), K5, K10 (= Neuanlage von Landschaftselementen 5-jährig und 10-jährig), fallen nunmehr unter die Maßnahme WF. Die Maßnahme WF (= Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller und gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen) wird im ÖPUL 2007 in Form von drei Flächentypen angeboten: WFR-Rotflächen (am häufigsten), WFG-Gelbflächen und WFB-Blauflächen.
Der Wert von WF-Flächen für den Naturschutz, aber auch für die Jagd kann – vor allem als Bestandteil von Biotopverbundsystemen – gar nicht hoch genug eingestuft werden. Jeder Revierverantwortliche sollte daher trachten, dass in seinem Revier möglichst viele WFFlächen für die ÖPUL-Programmperiode 2007 bis 2013 angelegt werden. Aufgrund der teilweise unzureichenden Deckungsbeiträge können Landwirte meist nur durch Zuzahlungen, vor allem der Jägerschaft, zur Anlage von WF Flächen motiviert werden. Ein Neueinstieg in diese Maßnahme ist aufgrund des einzuhaltenden Verpflichtungszeit - raumes von fünf Jahren nicht mehr möglich. Eine Flächenerweiterung für bereits bestehende Maßnahmen ist jedoch möglich.

2) Im Rahmen eines LEADER-Projektes „Gemeindeschutzgebiet“

Die zweite Möglichkeit wertvolle Ökowertflächen zu erhalten, ist die Ausweisung als „Gemeinde-Schutzgebiet“. „Gemeinde-Schutzgebiete“ sind eine LEADER-Maßnahme M323a – Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes, Naturschutz, Biotopschutz und Biotopentwicklungsprojekte. Ziel dieser Projekte ist die Einrichtung von kleinräumigen Schutzgebieten im lokalen Verwaltungsbereich von Gemeinden zur langfristigen Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume für bedrohte Tierund Pflanzenarten. Die Flächenauswahl soll aufgrund naturschutzfachlicher Erhebungen und Kartierungen stattfinden, wobei der Naturschutzbund unterstützend zur Seite steht. Das Projekt muss seitens der Gemeinde bei der „lokalen Aktionsgruppe“ (LAG) eingereicht werden. Nach Bewilligung durch die LAG erfolgt die Einreichung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.

Die Beratung bei der Projekteinreichung, der Flächenauswahl, Revitalisierung, Planung des Managements und der Informationseinrichtungen wird von Projektkoordinatoren des Naturschutzbundes Burgenland und naturschutzfachlich qualifizierten Büros und Privatpersonen durchgeführt. Die Flächenauswahl soll im Vorfeld mit dem Naturschutzbund abgesprochen werden – hier ist entsprechendes Kartenmaterial vorhanden – und muss in der Folge von der Naturschutzabteilung des Landes abgesegnet werden.

Unter die förderbaren Kosten fallen u.a. die Planungskosten, Kosten für Revitalisierung oder die Kosten für bewusstseinsbildende Maßnahmen. Die max. Gesamtkosten sollen pro Gebiet € 25.000,– nicht überschreiten, wobei ein Fördersatz von 80 % (max. € 20.000,–) gewährt wird.
Somit stehen für den Naturschutz, aber auch für die Revierinhaber in den kommenden Jahren (zumindest bis 2013) noch einige Möglichkeiten offen, die Hege des Niederwildes nachhaltig in Form von Ökowertflächen und Wiesen voranzutreiben. Besonders in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten sollte jede Möglichkeit zur Verbesserung und zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Lebensraumes genutzt werden. Voraussetzungen für ein gutes Gelingen dieses Vorhabens sind ein gutes Einverständnis mit den Flächenbewirtschaftern und ein weiterhin aktives Einbringen der Jägerschaft in diese Projekte.

DI Dr. Leopold CECIL
Niederwildreferent des BLJV

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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