Stellungnahme des BLJV zum Abschuss eines Fischotters
Die Meldung über die Tötung eines streng geschützten Fischotters hat bei den Jägerinnen und Jägern des Burgenlandes und anderer Bundesländer, beim Burgenländischen Landesjagdverband und dessen Funktionären sowie bei der breiten Öffentlichkeit Empörung und Unverständnis ausgelöst.
Dazu stellt der Burgenländische Landesjagdverband grundsätzlich fest, dass der Fischotter zu den streng geschützten Tieren zählt und der Abschuss von streng geschützten Tieren nicht tolerierbar ist.
Kein Jäger, der die geltenden Jagdgesetze und Bräuche ernst nimmt, wird so ein Verhalten gutheißen.
Der Burgenländische Landesjagdverband stellt auch fest, dass auf Grund der geltenden Jagdgesetze die Jäger verpflichtet sind, die Interessen des Naturschutzes wahrzunehmen.
Es ist völlig unrichtig, wenn behauptet wird, dass Vetternwirtschaft und Lobbyismus innerhalb der Jägerschaft dazu führt, dass diese Straftaten nicht angeklagt werden.
Der Burgenländische Landesjagdverband als Körperschaft öffentlichen Rechtes bestraft ausnahmslos jeden Inhaber einer burgenländischen Jagdkarte disziplinär, wenn dieser von einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht rechtskräftig bestraft bzw. verurteilt worden ist.
Dazu gibt es auf Grund der derzeitigen Gesetzgebung ein Disziplinarrecht und einen unabhängigen Ehrenrat, der entsprechend der vorliegenden Tatsachen ein Disziplinarverfahren gegen den jeweiligen Beschuldigten durchführt. Der Senat wird aber auch bei Nichteinschreiten von Behörde oder Gericht selbstständig tätig.
Zufolge von Pressemeldungen kann der Burgenländische Landesjagdverband aber kein Disziplinarverfahren einleiten; es müssen Fakten vorliegen, die eine Beurteilung zulassen. In Österreich kann niemand vorverurteilt werden; es gilt zunächst immer die Unschuldsvermutung.
Dies bedeutet: Wenn ein Verbands - mitglied eine Tat setzt, die dem Jagdgesetz widerspricht, kann davon ausgegangen werden, dass seitens des Ehrenrates des Burgenländischen Landesjagdverbandes das Fehlverhalten geprüft und gegebenenfalls auch geahndet wird.
Dr. Edgar SCHÜSSLER
Verbandsanwalt