Die Verlängerung der burgenländischen Jagdkarte erfolgt alljährlich über den Burgenländischen Landesjagdverband.
Die Zahlscheine für die Einzahlung
des Jagdkartenbeitrages für das
Jagdjahr 2012
(1. Feber 2012 bis
31. Jänner 2013) kommen Anfang
Jänner 2012 zur Versendung.
Wie aus der Kostenaufstellung ersicht lich, setzt sich der Jagdkartenbeitrag aus der Jagdkartenabgabe, die an das Land abzuführen ist und dem Verbandsbeitrag zusammen. Vom Verbandsbeitrag geht rd. die Hälfte an die Verbandsmitglieder als Direktleistung zurück, und zwar vor allem in Form des Versicherungspaketes und der Verbandsnachrichten. Weiters zur Abdeckung der Kosten für Arbeiten des Verbandes, wie Öffentlichkeitsarbeit, Herausgabe des Informationsblattes und für Förderungen der Jagdwirtschaft (jagdliche Forschung, Aus- und Fortbildung, Jagdhundewesen, Schießwesen etc.) sowie zur Abdeckung der Verwaltungskosten (Personalkosten, Telefonkosten, Porto etc.).
Anmerkung: Eine Verlängerung der Jagdkarte ist immer nur bis zum Ende des laufenden Jagdjahres möglich. Die Gültigkeit der burgenländischen Jagdkarte erlischt, wenn im darauf folgenden Jahr die Jagdkarte nicht verlängert wird, d.h. wenn die Einzahlung des Jahresbeitrages (Jagdkartenabgabe und Verbandsbeitrag) nicht erfolgt. Um in diesem Fall wieder in den Besitz einer gültigen Jagdkarte zu kommen, muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Neuausstellung der Jagdkarte mit allen dazu erforderlichen Unterlagen und Abgaben beantragt werden! Bei einer Neuausstellung erhöhen sich die Kosten um die Verwaltungs- und Bundesabgabe.
Die gültige Jagdkarte
Kosten der burgenländischen Jagdkarte 2012
bei Verlängerung durch den Burgenländischen Landesjagdverband:
