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Jagdkartenverlängerung 2012

Die Verlängerung der burgenländischen Jagdkarte erfolgt alljährlich über den Burgenländischen Landesjagdverband.

Die Zahlscheine für die Einzahlung des Jagdkartenbeitrages für das Jagdjahr 2012
(1. Feber 2012 bis 31. Jänner 2013) kommen Anfang Jänner 2012 zur Versendung.

Wie aus der Kostenaufstellung ersicht lich, setzt sich der Jagdkartenbeitrag aus der Jagdkartenabgabe, die an das Land abzuführen ist und dem Verbandsbeitrag zusammen. Vom Verbandsbeitrag geht rd. die Hälfte an die Verbandsmitglieder als Direktleistung zurück, und zwar vor allem in Form des Versicherungspaketes und der Verbandsnachrichten. Weiters zur Abdeckung der Kosten für Arbeiten des Verbandes, wie Öffentlichkeitsarbeit, Herausgabe des Informationsblattes und für Förderungen der Jagdwirtschaft (jagdliche Forschung, Aus- und Fortbildung, Jagdhundewesen, Schießwesen etc.) sowie zur Abdeckung der Verwaltungskosten (Personalkosten, Telefonkosten, Porto etc.).

Anmerkung: Eine Verlängerung der Jagdkarte ist immer nur bis zum Ende des laufenden Jagdjahres möglich. Die Gültigkeit der burgenländischen Jagdkarte erlischt, wenn im darauf folgenden Jahr die Jagdkarte nicht verlängert wird, d.h. wenn die Einzahlung des Jahresbeitrages (Jagdkartenabgabe und Verbandsbeitrag) nicht erfolgt. Um in diesem Fall wieder in den Besitz einer gültigen Jagdkarte zu kommen, muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Neuausstellung der Jagdkarte mit allen dazu erforderlichen Unterlagen und Abgaben beantragt werden! Bei einer Neuausstellung erhöhen sich die Kosten um die Verwaltungs- und Bundesabgabe.

Die gültige Jagdkarte

  • ersetzt für Jäger den Waffenpass, um Jagdwaffen der Kategorie C (Schusswaffen mit gezogenem Lauf, die nicht Kategorie A oder B sind) sowie der Kategorie D (sonstige Schusswaffen; z.B. Flinten, die nicht Kategorie A, B oder C sind) führen zu dürfen; Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur mit gültigem Waffenpass, nicht aber allein mit der Jagdkarte geführt werden.

  • ersetzt bei Waffenpassinhabern den Waffenführerschein, der die theoretische und praktische Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen nachweist und bei einer Überprüfung durch die Behörde vorgelegt werden muss.

  • Außerdem erübrigt sich das psychologische Gutachten (Psycho- Test) bei Beantragung einer waffenrechtlichen Urkunde sowie die verzögerte Ausfolgung von meldepflichtigen und sonstigen Schusswaffen beim Kauf (Abkühlphase).

Kosten der burgenländischen Jagdkarte 2012
bei Verlängerung durch den Burgenländischen Landesjagdverband:

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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