Organisationen des Österreichischen Jagdhundewesens
Artikel von Herrn Ing. Georg Oktabec, Landesjagdhundereferent
Die
Federation Cynologique International, kurz FCI, die ihren Sitz in
Brüssel hat, gliedert sich weltweit in fünf Sektionen. Sie ist für alle
internationalen Angelegenheiten (z.B. Rassestandard) zuständig. Der Verkehr
mit der FCI ist nur über den Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) möglich.
1883 wurde das „Österr. Hundestammbuch“ von Mitgliedern der Jägerschaft gegründet, aus dem sich das heutige „Österr. Hundezuchtbuch“ kurz ÖHZB genannt, entwickelte, in dem alle reinrassigen Jagdhunde eingetragen werden. Im gleichen Jahr hat sich der „Österreichische Hundezuchtverein“ (ÖHZV) konstituiert und in den folgenden Jahren entstanden bereits neun verschiedene Jagdhunderassevereine, welche bereits Jagdhundeprüfungen veranstalteten und geschlossen dem ÖHZV beitraten. 1912 erfolgte die Gründung des „Österr. Suchenverbandes“, dem Vorläufer des für uns wichtigen
„Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes“ (ÖJGV).
Der ÖKV hat den ÖJGV mit den Agenden des Jagdhundeprüfungswesens sowie der Aus- und Weiterbildung der dazu erforderlichen Leistungsrichter betraut. Die Hauptaufgabe des ÖJGV ist die Förderung und Verbreitung aller von der FCI anerkannten Jagdhunderassen, sowie deren Ausbildung und jagdlichen Führung. Für Rassegruppen, wie die Bracken und die Vorstehhunde, wurden Kommissionen gebildet. So werden z.B. alle Vorstehhunderassen und Bracken nach einer von den jeweiligen Kommissionen erarbeiteten und vom ÖJGV herausgegebenen Prüfungsordnung geprüft. Im ÖJGV sind heute 25 Rassezuchtvereine (46 Rassen) und 12 Allgemeine Jagdhundeprüfungsvereine mit insgesamt ca. 14.000 Mitgliedern vertreten.
Die Jagdhunderassezuchtvereine sind für die Zucht von Jagdhunden einer oder mehrerer Rassen, die im Österr. Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen sind, verantwortlich. Sie erstellen Zuchtordnungen und überwachen deren Einhaltung. Sie unterstützen ihre Mitglieder bei der Ausbildung ihrer Jagdhunde und halten rassespezifische Jagdhundeprüfungen ab.
Die Allgemeinen Jagdhundeprüfungsvereine fördern das Jagdhundewesen
durch Abhaltung von Hundeführerkursen und Prüfungen, welche in der Regel
für alle Jagdhunderassen oder spezielle Rassegruppen offen sind.
Bei diesen Jagdhundeprüfungen werden nur Jagdhunde mit FCI bzw. ÖKV-Abstammungsnachweisen,
die mit der Österr. Hundezuchtbuch-Nr. (ÖHZB.Nr.) versehen sind, zugelassen.
Der Bgld. Jagdhundeprüfungsverein (Bgld. JHPV) wurde 1970 gegründet und kümmert sich im Besonderen um die Ausbildung der Leistungsrichter und der Ausrichtung von Jagdhundeprüfungen (Anlagen- u. Leistungsprüfungen) im Burgenland.
Das umfangreiche Jagdhundeprüfungswesen wird von derzeit rund 1160 Leistungsrichtern umgesetzt und 230 Leistungsrichter-Anwärter befinden sich zurzeit in Ausbildung.
Die im Bgld. Jagdgesetz verankerte Brauchbarkeitsprüfung, welche
jährlich in den einzelnen Bezirken vom Burgenländischen Landesjagdverband
nach der Prüfungsordnung des Burgenländischen Landesjagdverbandes abgehalten
wird, benötigt auch die vorher genannten Kriterien (FCI, ÖKV, ÖHZB-Nr.).
Daher muss beim Ankauf von Welpen, aber auch von älteren Jagdhunden aus
dem In- und Ausland darauf geachtet werden, dass sie dieser Organisation
(FCI) angehören.
Die Termine für die jährlich abgehaltenen Jagdhundeprüfungen werden zeitgerecht in der Jagdpresse durch die Rasse- bzw. Allgem. Prüfungsvereine veröffentlicht.
Im Burgenland werden laufend Jagdhundeführerkurse durch die Bezirksjagdhundereferenten des Burgenländischen Landesjagdverbandes, die gleichzeitig auch Leistungsrichter des ÖJGV sind, in den einzelnen Bezirken abgehalten. Jeder Jagdhundebesitzer hat daher die Möglichkeit, seinen Jagdhund für den späteren Jagdeinsatz vorzubereiten, denn nur gut ausgebildete Jagdhunde garantieren eine tierschutzgerechte Jagdausübung.
Ing. Georg OKTABEC
Landesjagdhundereferent des BLJV