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Einladung zur Maiandacht in Pinkafeld am 30. Mai und zum Jägerkränzchen, Pinkafeld am 1. Juni 2013
Organe des Landesjagdverbandes  

Vollversammlung
Die Vollversammlung besteht aus den Delegierten, aus deren Mitte am Bezirksjagdtag der Bezirksjägermeister als Vertreter des jeweiligen Jagdbezirkes auf die Dauer von 5 Jahren gewählt wird.
An der Vollversammlung nehmen mit beratender Stimme die Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses, die Referenten, der Vorsitzende des Finanzkontrollausschusses und die Vorsitzenden des Ehrenrates teil.

Ausschuss
Der Ausschuss setzt sich aus dem Vorstand, den Bezirksjägermeistern und acht weiteren Mitgliedern zusammen. Den Ausschusssitzungen können die Referenten mit beratender Stimme beigezogen werden.

Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Verbandsvorsitzenden (Landesjägermeister), dessen Stellvertreter und zwei weiteren Mitgliedern. Der Verbandsanwalt und der/die leitende Angestellte der Landesgeschäftsstelle gehören dem Vorstand mit beratender Stimme an.

Verbandsvorsitz
Der Verbandsvorsitzende (Landesjägermeister) vertritt den Landesjagdverband nach außen, überwacht die Besorgung sämtlicher zum Wirkungsbereich des Landesjagdverbandes gehörigen Angelegenheiten gemäß den Bestimmungen des Burgenländischen Jagdgesetzes sowie der Geschäftsordnung; er beruft die Vollversammlung sowie die Sitzungen des Vorstandes, des Ausschusses und die Besprechungen der Bezirksjägermeister und Referenten ein, führt in ihnen den Vorsitz und beurkundet deren Beschlüsse, ebenso vollzieht er die Beschlüsse der Vollversammlung, des Vorstandes und des Ausschusses.

Finanzkontrollausschuss
Der Finanzkontrollausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Ihnen obliegt die Überprüfung der Finanzgebarung des Landesjagdverbandes.

Ehrenrat
Der Ehrenrat ahndet Vergehen der Verbandsmitglieder gegen die Standespflichten durch Disziplinarstrafverfahren. Der Ehrensenat entscheidet in erster Instanz, der Beschwerdesenat in zweiter Instanz. Der Ehrensenat besteht aus einem rechtskundigen Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Beschwerdesenat besteht aus einem rechtskundigen Vorsitzenden und vier Beisitzern.

Bezirksjagdtag
Dem Bezirksjagdtag gehören alle Mitglieder des Burgenländischen Landesjagdverbandes an, die

  1. ihre Mitgliedschaft vom Besitz einer Jagdkarte ableiten, die von einer im Jagdbezirk gelegenen Bezirksverwaltungs-behörde ausgestellt wurde oder
  2. im Jagdbezirk das Jagdausübungsrecht besitzen oder
  3. im Jagdbezirk den Jagdschutz ausüben.
Dem Bezirksjagdtag obliegt
  1. die Wahl der Delegierten und deren Ersatzmänner auf die Dauer von fünf Jahren;
  2. die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Bezirksjägermeisters;
  3. die Aufklärung und Unterrichtung der Verbandsmitglieder über alle in den Aufgabenkreis des Landesjagdverbandes fallenden Angelegenheiten.

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/66 878, Fax: 02682/66 878-15, E-Mail:info@bljv.at
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