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„Woche der Jagd“ Nachmittagsveranstaltung „Hunde – Freunde, Helfer, Wegbegleiter“
am Sonntag, 3. Oktober 2010, ab 14:00 Uhr in der „Werkstatt Natur“ in Marz ...mehr

Möglichkeiten zur Lebensraumverbesserung durch das ÖPUL 2007

(Agrarumweltprogramm 2007-2013)

Zusammengestellt von DI Dr. Leopold Cecil (Niederwildreferent für das Burgenland) in Zusammenarbeit mit DI Wolf Reheis (Bgld. Landwirtschaftskammer).

Grundlage: Österreichisches Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2007-2013

1) WF Flächen

Diese Maßnahme ersetzt die aus den bisherigen ÖPUL-Programmen bekannten Maßnahmen: K5, K10 (= „Ökowertflächen“). Naturschutzfachlich wertvolle oder gewässerschutzfachlich bedeutsame Flächen sollen erhalten und entwickelt werden. Es wird zwischen Rot-, Gelb- und Blauflächen unterschieden, wobei der häufigste ausgewiesene Flächentyp die Rotflächen sind.

Ein Umstieg in höherwertige Maßnahmen ist letztmalig mit Herbstantrag 2009 möglich, also bis spätestens 15. November 2009 (Ende Beantragungsfrist). z. B.:

  • bisher UBAG (Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünflächen) - ab 2010 auf Teilflächen WF -möglich   
  • bisher BIO (biologischer Landbau) – ab 2010 auf Teilflächen WF – möglich
  • bisher ÖPUL 2000 – kein Neueinstieg mehr möglich, somit auch kein WF im ÖPUL 2007 möglich

Je nach Projektgebiet werden unterschiedliche Maßnahmenpakete angeboten, die sich jedoch hinsichtlich Auflagen und Prämienhöhen nicht wesentlich von den bisherigen Maßnahmenpaketen unterscheiden. Nachfolgend eine Auswahl der am häufigsten beantragten Maßnahmenpakete samt Code, Auflagen und Prämienhöhe (Stand 2009):

  • Mähwiese, MW, Mahd ab 20. Mai, max. 40 kg N/ha, EUR 341,–
  • Magerwiese, MG, Mahd ab 15. Juni, keine Düngung, EUR 464,–
  • Streuobstwiese 2, SO2, Mahd ab 15. Juni, keine Düngung, EUR 677,–
  • Kulturweide, KW, EUR 301,–
  • Ackerbrache gehäckselt, AF1, EUR 365,–
  • Ackerfläche früh gemäht AF2, EUR 644, –
  • Ackerfläche spät gemäht, AF 3, EUR 692,–

WF-Flächen können, wenn sie bewirtschaftet werden (mähen, beweiden), auch die entkoppelte Betriebsprämie auslösen, dadurch sind sie (vorausgesetzt der Betrieb verfügt über ausreichend Zahlungsansprüche) wesentlich interessanter als bisher. Sie sind auch, wenn sie gehäckselt werden, mit Brache- Zahlungsansprüchen kombinierbar - in diesem Fall werden von der ÖPUL-Prämie aber EUR 300,– (bei Ackerflächen) bzw. EUR 200, – (bei Grünlandflächen) einbehalten; auf vielen Flächen ist diese Kombination aber immer noch die wirtschaftlichste Form der Brache.
- K20 Flächen (= zwanzigjährige Stilllegung): laufen auch im neuen ÖPUL bis zum jeweiligen Projektende ohne Prämienänderung weiter.

2) Nützlings- und Blühstreifen

Jeder Landwirt, der am ÖPUL (UBAG) teilnimmt (alle, außer Bio-Betriebe), muss zumindest 2% als Nützlings- und Blühstreifen anlegen. Bestimmungen für Nützlings- und Blühstreifen sowie Biodiversitätsflächen auf Ackerflächen im Zusammenhang mit der Maßnahme UBAG:

  1. Prämienfähig: maximal 5 % der Ackerfläche
  2. Mindestbreite: 2,5 Meter
  3. Maximalbreite: 12,0 Meter (im Fall von Nützlings- und Blühstreifen)
  4. Ansaat bis 15.05. des Anlegungsjahres mit einer geeigneten Saatmischung
  5. Häckseln frühestens im August, ausgenommen Pflegemaßnahmen zur Unkrautbekämpfung im Anlegungsjahr, nach dem Anlegungsjahr ab Juli
  6. Umbruch frühestens ab 01.09. des Umbruchjahres
  7. Verzicht auf Nutzung des Aufwuchses
  8. Anlegung von zumindest 2 % „Nützlings- und Blühstreifen“ oder Biodiversitätsflächen

3) Begrünung von Ackerflächen

Übersicht über mögliche Begrünungsvarianten:

  • Variante A (20.08. Umbruch frühestens am: 16.11.)
  • Variante A1 (31.07. Umbruch frühestens am: 16.10.)
    Aktive Anlage einer abfrostenden Begrünungskultur (Zwischenfrucht) zwischen zwei Hauptkulturen - Besondere Bedingungen: danach ist der Anbau von Wintergetreide verpflichtend.
  • Variante B (20.09. Umbruch frühestens am: 02.03. des Folgejahres)
  • Variante C (15.10. Umbruch frühestens am: 02.03. des Folgejahres)
  • Variante C1 (15.10. Umbruch frühestens am: 02.03. des Folgejahres)
    Besondere Bedingungen: Es sind nur die folgenden winterharten Begrünungskulturen zulässig: Englisches Raygras, Perko, spätsaatverträgliche Sorten von Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz, Winterrübsen, Winterwicke.
  • Variante D (31.08. Umbruch frühestens am: 02.03. des Folgejahres)
  • Variante D1 (31.08. Umbruch frühestens am: 02.03. des Folgejahres)
    Aktive Anlage von mindestens zwei abfrostenden Begrünungskulturen im Gemenge (Zwischenfrucht) zwischen zwei Hauptkulturen. Die Folgekultur ist aktiv mittels Mulch- oder Direktsaat anzulegen.
  • Variante H ( Anlage bis spätestens: 15.10. oder bestehen bereits)
    zB Ackerfutterkulturen (Futtergräser, Klee, Kleegras, Luzerne, sonstiges Feldfutter, Wechselwiese), Englisches Raygras, Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz, Perko, Winterfutterraps, Winterkümmel, Wintermohn, Winterraps, Winterrübsen, Winterwicke.

4) Vorbeugender Boden und Gewässerschutz

Wir nur in bestimmten Gebieten angeboten um eine Nitratbelastung von Gewässern zu verhindern.
Interessant jedoch ist die Maßnahme ,Untersaat bei Mais’, die zum Zwecke des Erosionsschutzes ohne Gebietsbeschränkung angeboten wird.
- flächige Untersaat mit Mischungen aus Gräsern und Leguminosen
- kein Umbruch im Jahr der Anlage

Voraussetzungen um die gegebenen Möglichkeiten zu nutzen:
Das ÖPUL 2007 bietet dem aktiven Jäger auch in den nächsten Jahren einige Möglichkeiten den Lebensraum für seine Niederwildarten zu verbessern. Diese Möglichkeiten werden von den Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Flächen jedoch nicht automatisch umgesetzt – der Landwirt wird in der Regel das günstigste Kosten-Nutzenverhältnis wählen. Um aus dem angebotenen ÖPUL-Programm auch jagdliche Vorteile herauszuholen, muss sich der aktive Niederwildheger mit dem Thema auseinandersetzen und die Möglichkeiten kennen. Als wichtigste Voraussetzungen gelten eine gute Kommunikation und ein gutes Einvernehmen mit den Grundeigentümern und Bewirtschaftern.

Des Weiteren wird es nötig sein, dass sich der aktive Jäger folgendermaßen einbringt:

  • Vorschlag für die Flächenauswahl
  • Zusammenstellung und Finanzierung der Äsungsmischung
  • Mitarbeit bei der Pflege der Flächen

Burgenländischer Landesjagdverband, Bahnstraße 43/2/8, A-7000 Eisenstadt
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